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Suche nach Erdöl und Erdgas: Auch Erlaubnis für „Unterweser“ nun offiziell aufgehoben

Erlaubnisfeld Unterweser   Bildrechte: LBEG
Das vormalige Erlaubnisfeld „Unterweser“ (orange schraffiert).

Die der Wintershall Dea Deutschland GmbH zugeteilte Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Unterweser“ ist am 12. November offiziell aufgehoben worden. Das Unternehmen hatte die bis zum 31. Juli 2021 erteilte Erlaubnis dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorzeitig zurückgegeben. Sie war zuletzt am 24. Juni 2019 verlängert worden und erstreckte sich über eine Fläche von rund 789 Quadratkilometern über die Landkreise Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden sowie die Freie Hansestadt Bremen (siehe beigefügte Karte).

Die Wintershall Dea Deutschland GmbH hatte zeitgleich die Erlaubnis für das Feld „Werder“ zurückgegeben, die bereits am 28. Oktober mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt offiziell aufgehoben worden war. Für die Aufhebung der Erlaubnis für das Feld „Unterweser“ war sowohl die Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt als auch im Amtsblatt für die Freie Hansestadt Bremen nötig. Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im Oktober 2020 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 28. Oktober 2020 und der Bekanntgabe im Amtsblatt für die Freie Hansestadt Bremen vom 12. November wurde die Aufhebung am Donnerstag wirksam.

Das Unternehmen sieht aus geologischen Unsicherheiten, einem hohen Explorationsrisiko sowie einer sinkenden gesellschaftlichen Akzeptanz für die Förderung von Kohlenwasserstoffen die Rahmenbedingungen für weitere Betätigungen als nicht gegeben an.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen):

http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default

Presskontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2020

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