Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Wasserstoffleitung von Emden nach Leer: LBEG genehmigt Errichtung und Betrieb der HEL

Die Karte zeigt den Verlauf der geplanten Wasserstoffleitung HEL von Emden nach Leer.   Bildrechte: EWE Netz GmbH
Die Wasserstoffleitung „H2Coastlink 1 HEL H2-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL) soll von Emden nach Leer verlaufen.

Die Firma EWE Netz GmbH und die Gastransport Nord GmbH beabsichtigen, eine Wasserstoffleitung unter dem Namen „H2Coastlink 1 HEL H2-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL) zu bauen und zu betreiben. Dafür haben sie ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, das das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt genehmigt hat. Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun öffentlich aus.

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer rund 23,5 Kilometer langen Leitung mit einem Durchmesser von DN 400 (circa 0,4 Meter). Die HEL soll über Gebiete im Bereich der Stadt Emden, der Gemeinde Ihlow im Landkreis Aurich, der Gemeinde Moormerland im Landkreis Leer sowie über Gebiete im Bereich der Stadt Leer verlaufen.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis einschließlich Montag, 29. Juni, auf der Internetseite des LBEG sowie im UVP-Verbund-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ online eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen.

Hintergrund:

Die geplante Wasserstoffleitung HEL ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes und dient damit dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Standorte wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore anzubinden. In diesem Fall soll der Wasserstoff, der in dem derzeit im Bau befindlichen Elektrolyseur in Emden-Borssum produziert werden soll, über die jetzt genehmigte Leitung in das Wasserstoffkernnetz eingespeist werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem EnWG einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2026

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