Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Wasserstoffleitung von Wilhelmhaven nach Dykhausen: LBEG genehmigt Errichtung und Betrieb der NRL-I

Die Karte zeigt den Verlauf der Leitung von Wilhelmshaven nach Dykhausen.   Bildrechte: OGE
Die Wasserstoffleitung Nordsee-Ruhr-Link I (NRL I, rot) soll weitestgehend parallel zur Wilhelmshaven-Anschluss-Leitung (WAL) von Wilhelmshaven bis in die Nähe von Dykhausen laufen.

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen in der Gemeinde Sande. Dafür hat das in Essen ansässige Unternehmen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, das das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt abgeschlossen hat. Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun öffentlich aus.

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer rund 20 Kilometer langen Leitung mit einem Durchmesser von DN 1400 (circa 1,4 Meter). Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven sowie im Landkreis Friesland über Gebiete in Bereichen der Stadt Schortens und der Gemeinde Sande.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können von Montag, 21. September, bis einschließlich Dienstag, 6. Oktober auf der Internetseite des LBEG unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im UVP-Verbund-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ online eingesehen werden. Wichtige Hinweise können Betroffene und Einwender der Bekanntmachung der Auslegung entnehmen, die dort ebenfalls zu finden ist.

Hintergrund:

Die geplante Wasserstoffleitung NRL I ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes und dient damit dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Standorte – wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore – anzubinden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2026

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