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Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen

Eine spezielle Aufgabe der Bergbehörden ist die Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen.

Arbeits- und Betriebssicherheit sind nicht nur Themen bei der Betriebsplanzulassung sondern auch bei der Bergaufsicht. Leider stellen Unfälle immer Situationen dar, in denen sich Menschen oder Betriebseinrichtungen nicht so verhalten haben, wie es bestimmungsgemäß hätte sein müssen.

Bei der Ursachenermittlung wird die Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit der Betriebe und den zuständigen Berufsgenossenschaften gepflegt. Die Ermittlung der Ursachen und Randbedingungen von Unfällen leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung der behördlichen und betrieblichen Systeme des Arbeitsschutzes.

Bei der Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen, die Verstöße gegen das Bundesberggesetz sind, handeln die Bergbeamtinnen und Bergbeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Sie haben in diesen Fällen also die Vollmachten der Polizei und berichten direkt der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen

Zur Bergaufsicht gehört auch die Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rochus Rieche

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel: 05323 / 9612-268

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