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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer mittelbaren LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven - Leer (GWL) durch die EWE Netz GmbH

Projekt: Errichtung und Betrieb einer mittelbaren LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven - Leer (GWL)

Vorhabenträgerin: EWE Netz GmbH

Antragsrundlage: § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)



Das Vorhaben umfasst den Neubau einer etwa 70 km langen Gasversorgungsleitung mit bis zu 100 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 600 sowie dazugehöriger Mess- und Regelanlagen. Die Leitung wird überwiegend in offener Bauweise verlegt werden. Einzelne Abschnitte werden jedoch in geschlossener Bauweise, z.B. im Rahmen von Horizontalspülbohrverfahren (HDD), durchgeführt.

Die EWE Netz GmbH hat beim LBEG einen Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der mittelbaren LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Leer (GWL) gestellt. Über die Leitung soll das vom Standort Wilhelmshaven angelandete LNG-Gas aus der LNG-Anbindungsleitung WAL in die mittelbare LNG-Anbindungsleitung GWL eingespeist und in das nachgelagerte Gastransportnetz weitergeleitet werden. Die Inbetriebnahme ist für den Oktober 2023 vorgesehen.

Die GWL ist eine mittelbare LNG-Anbindungsleitung gem. Nr. 2.7 der Anlage zu § 2 zum LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG).

Für die GWL gilt eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden (§ 4 Abs. 1 LNGG).

Der Planfeststellungsbeschluss wurde mit Datum vom 28.04.2023 erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugelassenen Unterlagen können vom

22.05.2023 bis 05.06.2023

hier auf der Internetseite (Infospalte rechte Seite) eingesehen werden.

Daneben können der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugelassenen Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den betroffenen Kommunen eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Zulassung zu entnehmen (Infospalte rechte Seite).



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