GeoBerichte 17
Verschlüsselung und Erfassung von Bohrdaten in Niedersachsen
Bohrungen werden seit langer Zeit zur Gewinnung von Trinkwasser und Rohstoffen wie auch zur Erkundung des Untergrundes durchgeführt. Das im Zuge der Bohrungen geförderte Gestein wird beschrieben, und diese Informationen über den Untergrund stehen idealerweise dauerhaft zur Verfügung.
Mit Einführung des Lagerstättengesetzes 1934 erhielten die Geologischen Dienste der Länder in Deutschland den gesetzlichen Auftrag der Sammlung und Bearbeitung von Ergebnissen aus der Erforschung des Untergrundes. Durch das Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes im Juni 2020 wurde vorbenanntes Lagerstättengesetz außer Kraft gesetzt. Vor Einführung der EDV lagen diese Bohrergebnisse ausschließlich in Papierform vor, heute existieren in allen Bundesländern Datenbanken zum Nachweis von Bohrungen.
Die digitale Speicherung und Verarbeitung der Bohrungen erfordert eine Strukturierung und Vereinheitlichung ihrer Beschreibung. Hierzu wurden bereits in den 1970er Jahren Datenmodelle und Wörterbücher zur Verschlüsselung und Strukturierung von Sachverhalten entwickelt. Im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird der 2002 im eigenen Haus entwickelte Aufschlusstyp SEP3 zum Austausch der Bohrdaten eingesetzt.
Der vorliegende Bericht dient als Information und Anleitung zur Verschlüsselung und Erfassung von Bohrdaten in Niedersachsen.Verschlüsselung und Erfassung von Bohrdaten in Niedersachsen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Jan Sbresny
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
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Tel: +49-(0)511-643-3509
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