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GeoBerichte 8

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen

Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren


Der Schutz des Bodens ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG), im Baugesetzbuch (BauGB) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. Die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sind in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG verankert. Im vorliegenden GeoBericht wird beschrieben, wie die gesetzlichen Vorgaben für die Böden von Niedersachsen hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit umgesetzt werden. Im Rahmen von Planungs- und Zulassungs-verfahren der Raumordnung und Bauleitplanung sollten die folgenden besonders schutzwürdigen Böden regelmäßig im Abwägungsprozess berücksichtigt werden:

■ Böden mit hoher Lebensraumfunktion:

– Böden mit besonderen Standortbedingungen,

– Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit.


■ Böden mit besonders ausgeprägter Archivfunktion:

– Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung,

– Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung,

– seltene Böden,

– repräsentative Böden.

Das bisher für die Bodenfunktionsbewertung in Niedersachsen zwischen den Bodenschutzfachbehörden abgestimmte Bewertungsverfahren (GUNREBEN & BOESS 2008) wird hiermit im Zuge der Umstellung von der Bodenkundlichen Übersichtskarte 1 : 50.000 (BÜK 50) auf die Bodenkarte 1 : 50.000 von Niedersachsen (BK 50) aktualisiert und angepasst.

Autorenschaft: Dr. Jan Bug
Nicole Engel
Dr. Ernst Gehrt
Dr. Karsten Krüger
Erscheinungsjahr: 2019
Auflage: 4. überarbeitete Auflage
Veriosnsdatum: 30.09.2019
Herausgeber: LBEG
DOI: 10.48476/geober_8_2019
GeoBerichte 8: Schutzwürdige Böden in Niedersachsen  

GeoBerichte 8: Schutzwürdige Böden in Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nicole Engel

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3597

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