Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Sturz eines Dreijährigen in einen Schacht - LBEG untersucht Vorfall im Osterwald

11.07.2012


Nach dem Sturz eines Dreijährigen und einer Erzieherin in einen Schacht im Osterwald (Landkreis Hameln-Pyrmont) am 09. Juli 2012 ermittelt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Behörde für die Abwehr von Gefahren den Vorfall. Eine erste Befahrung der Unfallstelle mit Mitarbeitern der Niedersächsischen Landesforst und der Polizei hat am 10. Juli 2012 stattgefunden.

Bei dem Schacht handelt es sich um das Lichtloch II des 1926 stillgelegten Steinkohlebergwerks Osterwald. Das Lichtloch II liegt im Wald östlich der Ortschaft Osterwald, circa 25 Meter nördlich des Waldweges „Tiefbaustraße“ und hat nach den beim LBEG vorhandenen Unterlagen eine Teufe von rund 75 Metern. Der Schachtquerschnitt misst etwa 4,5 x 2,5 Meter und besitzt einen teilweisen Ausbau mit Ziegelmauerwerk. Im standfesten Sandstein steht der Schacht ohne Ausbau. Der Bergbaubetrieb am Lichtloch II endete 1926. Letzter Betreiber war ein Glashersteller. Die ehemals vorhandene Betonabdeckung wurde bereits vor Jahren aufgebrochen. Der Grundeigentümer hat den Schacht daraufhin mit mehreren Lagen Baumstämmen abgedeckt und diese Abdeckung regelmäßig kontrolliert.

Das Lichtloch ist kein Bestandteil des Besucherbergwerks Hüttenstollen.

Die Befahrung hat folgende Kenntnisse erbracht: Der Schacht hat derzeit eine Teufe von 22,50 Meter. und Abmessungen von circa 4,5 x 1 Meter. Die letzte Kontrolle der Abdeckung fand im Mai statt. Vermutlich wurde die Abdeckung danach verändert. Das LBEG wird mit Unterstützung der Landesforstverwaltung in den kommenden Monaten alle bekannten Tagesöffnungen im Raum Osterwald kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten.

Dem LBEG sind in Niedersachsen etwa 4.500 Tagesöffnungen, das sind Schächte und Stollen, bekannt. Dabei handelt es sich um Tagesöffnungen, die in Vermessungsunterlagen des Bergbaus oder durch Schadensereignisse dokumentiert sind. Unsicherheiten bestehen beim sogenannten Uraltbergbau (vor Einrichtung der Bergbehörden), Bergbau auf Bodenschätze, für den die Bergbehörden nicht zuständig waren und den sogenannten Notbergbau (faktisch illegaler Bergbau in Not und Krisenzeiten). Daneben gibt es auch noch andere unterirdische Hohlräume, wie natürliche Höhlen, Kellerräume, unterirdische Infrastruktureinrichtungen, Bunker, alte Produktionsanlagen, für die das LBEG nicht zuständig ist.

Die Schächte und Stollen wurden nach den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Kenntnissen, technischen Möglichkeiten und geltenden Regularien, mitunter vor einigen 100 Jahren, verschlossen. Einige wurden vollständig oder teilweise verfüllt, andere mit einer Betonplatte, mit Eisenschienen oder mit Holz abgedeckt.

Das LBEG ist seit 1996 für die Gefahrenabwehr aus verlassenen Grubenbauen zuständig und sammelt die Daten über den Zustand der Tagesöffnungen, bewertet den Gefahrenzustand und leitet abhängig vom jeweiligen Gefahrenpotenzial Maßnahmen zur Gefahrerkundung und Gefahrenabwehr ein. Die Reihenfolge der Bearbeitung ergibt sich aus der Bewertung der von der Tagesöffnung ausgehenden Gefahr. In die Gefährdungsbeurteilung gehen verschiedene Parameter, insbesondere die Abstände zu öffentlichen Verkehrswegen oder Wohnbebauung ein. Erkundungs- und Sicherungsarbeiten wurden unter anderem bereits in Clausthal-Zellerfeld, Nienstedt, Wildemann und St. Andreasberg mit großem Aufwand vorgenommen.

Verantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Stollen und Schächten ist der Bergbauunternehmer, der den Grubenbau zuletzt bergbaulich nutzte bzw. derjenige, der ihn sich für seine Zwecke angeeignet hat. Für die Sicherung kann zunächst auch der Grundstückseigentümer herangezogen werden, soweit dies zumutbar ist. Lässt sich der Bergbauunternehmer nicht mehr auffinden und ist die Sicherung dem Grundstückseigentümer nicht zumutbar, erfolgt die Sicherung auf Kosten des Landes.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.


Ansprechpartner:

Rochus Rieche, Tel.: +49-(0)175-5840403,
E-Mail: rochus.rieche@lbeg.niedersachsen.de


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln