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LBEG-Ergebnisse zur Bauschuttdeponie Steimbke liegen vor: Keine Gefahr für Mensch und Umwelt - weitere Untersuchungen erforderlich

23.12.2014


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die aktuellen Laborergebnisse zur Grundwasser- und Bodenuntersuchung der Bauschuttdeponie Steimbke (Landkreis Nienburg/Weser) ausgewertet. Das Ergebnis: Für einzelne organische Stoffe wurden geringe Auffälligkeiten im Boden und im Grundwasser festgestellt. Das LBEG hält weitergehende Untersuchungen durch den Betreiber der Bauschuttdeponie für erforderlich. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht jedoch für Mensch und Umwelt keine Gefahr.

Grundwasseruntersuchungen

Nach den Laboranalysen der Grundwasserproben liegt keine schädliche Grundwasserveränderung vor. Bei keinem gemessenen Wert wurde die Geringfügigkeitsschwelle überschritten. So wurde an einer Probestelle für BTEX-Aromate (Benzol, Toluol, Ethybenzol und Xylol) ein Summenwert von 2,8 Mikrogramm pro Liter (µg/l) gemessen. Der für diese Stoffgruppe relevante Geringfügigkeitsschwellenwert beträgt 20 µg/l. An einer weiteren Messstelle wurde für den Parameter Naphthalin ein Wert von 0,012 µg/l ermittelt, der zugehörige Geringfügigkeitsschwellenwert liegt bei 1 µg/l. Eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Bauschuttdeponie ist auf Basis dieser Messungen erkennbar.

Bodenuntersuchungen

Anhand der im Umfeld der Bauschuttdeponie durchgeführten Bodenuntersuchungen konnten weder schädliche Bodenveränderungen noch Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen festgestellt werden. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in der Rekultivierungsschicht auf der Bauschuttdeponie zeigen Auffälligkeiten bei der Stoffgruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Der gemessene Wert beträgt 3,78 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Er liegt innerhalb eines Wertebereiches zwischen 3 und 5 mg/kg, für den nach Deponieverordnung (DepV) weitergehende Untersuchungen vorgeschrieben sind.

Das LBEG hatte am 08. Dezember 2014 insgesamt 3 Grundwasser- und 14 Bodenproben auf und in unmittelbarer Nachbarschaft der Bauschuttdeponie Steimbke im Landkreis Nienburg genommen. Die Proben wurden in einem externen Labor u.a. auf mögliche deponierelevante Schadstoffe analysiert (siehe unten, Pressemitteilung des LBEG vom 05.12.2014).

Pressemitteilung des LBEG vom 05.12.2014

Hintergrund Bauschuttdeponie Steimbke:

Die Bauschuttdeponie Steimbke wurde von 1969 bis 1993 betrieben. In ihr wurden u.a. Bauschutt, Werkstattabfälle und Asphaltaufbruch abgelagert. Im Jahr 1973 hat das Bergamt Hannover die Deponie Steimbke unter Bergaufsicht genommen. Sie wurde damals als betriebseigene Bauschuttdeponie unter Beteiligung weiterer Behörden (Regierungspräsidium Hannover und Landkreis Nienburg / Weser) zugelassen. In dieser Zulassung wurde die Einlagerung von ölhaltigen und wassergefährdenden Abfällen untersagt. Gleichzeitig wurde ab 1973 die Grundwasserüberwachung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Hannover und dem Wasserwirtschaftsamt Hannover vorgeschrieben. Die Bauschuttdeponie wurde bis 1993 von der BEB Erdgas und Erdöl GmbH betrieben. Der Betrieb der Deponie befindet sich gegenwärtig in der Nachsorgephase, in der u.a. die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden. Seit 1998 ist durch ein Gutachten bekannt, dass sich eine Ölphase in Teilen des Deponiekörpers befindet. Zwei weitere Gutachten (inklusive einer Gefährdungsabschätzung) aus dem Jahr 2007 bestätigen diesen Befund. Auf Basis dieser Gefährdungsabschätzung wurde damals kein unmittelbarer Handlungsbedarf gesehen.


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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