Altstandorte
Altstandorte sind nach §2(5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Sachstand
Die Erfassung und Erhebung der Altstandorte wurde mit in Kraft treten des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) am 01. März 1999 und der in §10 geregelten Zuständigkeiten in vielen unteren Bodenschutzbehörden begonnen. Dabei nimmt die historische Erkundung und die Bewertung der altlastverdächtigen Flächen die meiste Zeit in Anspruch.
Bis heute sind rd. 91.431 Standorte mit einem Altlastverdacht ermittelt worden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, auf denen über einen längeren Zeitraum oder in erheblichen Umfang mit Schadstoffen umgegangen wurde und auf denen die jeweilige Betriebsweise nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in den Boden vermuten lässt. Der Verdacht muss durch technische Erkundungen noch bestätigt bzw. ausgeräumt werden.
Für rd. 5.357 Standorte wurden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden rd. 2.392 Standorte als Altlast eingestuft.
Etwa 320 Altstandorte in Niedersachsen befinden sich in der Sanierungsphase. 2.601 Altstandorte konnten bereits saniert werden.
Die Altstandorterfassung ist in Niedersachsen noch nicht abgeschlossen. Viele untere Bodenschutzbehörden befinden sich in der Phase der Qualitätsprüfung im Hinblick auf die Altlastenrelevanz. Auf Basis von orientierenden Untersuchungen muss ein Altlastenverdacht bewertet werden. Nur wenn der Verdacht sich bestätigt, wird der Standort in das Altlastenverzeichnis der zuständigen Behörde aufgenommen und weiter bearbeitet.
Zahlen im Überblick (Stand 31.07.2024):
Erfasste Altstandortverdachtsflächen | 91.431 |
erforderliche Gefährdungsabschätzungen | 11.645 |
abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen | 5.357 |
Gefahrenverdacht ausgeräumt | 3.169 |
Als Altlast eingestuft | 2.392 |
Laufende Sanierungen | 320 |
Abgeschlossene Sanierungen | 2.601 |
In der Überwachung | 415 |
Altstandorte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Hans-Werner Basedow
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: 0511/643-3568