Einwirkungsbereiche gemäß EinwirkungsBergV
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026
Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001
Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn
Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 04.09.2026
Aktenzeichen L1.5/L67934-02_05/2026-0002
Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Rüstringen
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH hat aufgrund § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der obenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i.S.d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 25.08.2026
Aktenzeichen L1.5/L67934-02_16/2026-0003
Einwirkungsbereich für die Kavernenspeicher Jemgum und Nüttermoor
Die EWE GASSPEICHER GmbH hat aufgrund § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der nebenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für die Kavernenspeicher Jemgum und Nüttermoor ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 24.08.2026
Aktenzeichen L1.5/L67934-02_22/2026-0001 Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen für das Kaliwerk Sigmundshall
Die K+S Aktiengesellschaft hat aufgrund § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der nebenstehenden Karte dargestellten Bereich für die Anlagen „ICE Strecke Minden - Wunstorf (Strecke 1700 Haste – Wunstorf)“ und „Mittellandkanal im Bereich zwischen Haste und Kohlenfeld“ einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 BBergG für das Kaliwerk Sigmundshall ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.
Aktenzeichen L1.5/L67934-02_10/2026-0002 Einwirkungsbereich für die Kavernenanlage
Etzel Die STORAG ETZEL GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der obenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i.S.d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.
Festlegung eines Einwirkungsbereichs gemäß § 3 Abs. 4 EinwirkungsBergV
Öffentliche Bekanntgabe
Bek. d. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 06.07.2026
L1.2/L67131/00-02/2025-0002
Festlegung eines Einwirkungsbereichs zu einem seismischen Ereignis vom 01.04.2025 bei
Hengstlage, Landkreis Oldenburg.
Das LBEG hat gem. § 3 Abs. 4 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in
obenstehender Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1
Bundesberggesetzes festgelegt.
Die Grenzen des Einwirkungsbereichs waren nach Auftritt einer Erschütterung nach einem
seismischen Ereignis festzulegen. Die Festlegung erfolgte aufgrund eines Erdbebens am
01.04.2025 mit der Magnitude 3,4 bei Hengstlage, Landkreis Oldenburg, unter Hinzuziehung
des Niedersächsischen Erdbebendienstes (NED). Der Einwirkungsbereich ist dem Betrieb
Gas West der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG zuzurechnen, die Ausdehnung kann
der Anlage entnommen werden.
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