Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Einwirkungsbereiche gemäß EinwirkungsBergV

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EWB Kavernenspeicher Krummhörn

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn

Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

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Einwirkungsbereich KavernenspeicherRüstringen

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 04.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_05/2026-0002

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Rüstringen

Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH hat aufgrund § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der obenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i.S.d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

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Einwirkungsbereich Kavernenspeicher Jemgum und Nüttermoor

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 25.08.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_16/2026-0003

Einwirkungsbereich für die Kavernenspeicher Jemgum und Nüttermoor

Die EWE GASSPEICHER GmbH hat aufgrund § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der nebenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für die Kavernenspeicher Jemgum und Nüttermoor ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

Bildrechte: LBEG
Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen für das Kaliwerk Sigmundshall

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 24.08.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_22/2026-0001 Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen für das Kaliwerk Sigmundshall

Die K+S Aktiengesellschaft hat aufgrund § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der nebenstehenden Karte dargestellten Bereich für die Anlagen „ICE Strecke Minden - Wunstorf (Strecke 1700 Haste – Wunstorf)“ und „Mittellandkanal im Bereich zwischen Haste und Kohlenfeld“ einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 BBergG für das Kaliwerk Sigmundshall ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 i.V.m. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

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EWB STORAG ETZEL GMBH
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 20.07.2026


Aktenzeichen L1.5/L67934-02_10/2026-0002 Einwirkungsbereich für die Kavernenanlage

Etzel Die STORAG ETZEL GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der obenstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i.S.d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

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EWB Hengstlage

Festlegung eines Einwirkungsbereichs gemäß § 3 Abs. 4 EinwirkungsBergV

Öffentliche Bekanntgabe

Bek. d. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 06.07.2026

L1.2/L67131/00-02/2025-0002

Festlegung eines Einwirkungsbereichs zu einem seismischen Ereignis vom 01.04.2025 bei
Hengstlage, Landkreis Oldenburg.
Das LBEG hat gem. § 3 Abs. 4 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in
obenstehender Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1
Bundesberggesetzes festgelegt.
Die Grenzen des Einwirkungsbereichs waren nach Auftritt einer Erschütterung nach einem
seismischen Ereignis festzulegen. Die Festlegung erfolgte aufgrund eines Erdbebens am
01.04.2025 mit der Magnitude 3,4 bei Hengstlage, Landkreis Oldenburg, unter Hinzuziehung
des Niedersächsischen Erdbebendienstes (NED). Der Einwirkungsbereich ist dem Betrieb
Gas West der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG zuzurechnen, die Ausdehnung kann
der Anlage entnommen werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte
Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

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