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Schachtanlage Konrad - Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen gem. § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat aufgrund § 5 EinwirkungsBergV für den in der als Anlage beigefügten Karte dargestellten Bereich für Teile des Stichkanals Salzgitter sowie Bereiche des Stahlwerkes der Salzgitter AG einen Einwirkungsbereich i. S. des § 120 Abs. 1 BBergG für die Schachtanlage Konrad ermittelt.


Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.


Weitere Informationen sind unter https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default einzusehen.

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