Beweissicherung für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Grundwasserbeeinflusste Böden sind in Niedersachsen weit verbreitet, vgl. Karte der grundwasserbeeinflussten Böden (pdf, 4 MB). Falls aufgrund der hydrogeologischen Untersuchungen nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass durch die Grundwasserentnahme Änderungen im Bodenwasserhaushalt hervorgerufen werden können, ist ein bodenkundliches Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Hiermit werden mögliche Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes, das Ausmaß und die Reichweite der Grundwasserabsenkungen und deren Auswirkungen auf die Bodennutzung beurteilt.
Näheres zum Wasserrecht finden Sie in den Geofakten 1 und 3, weitere Hinweise zu Beweissicherungsverfahren in den Geofakten 5, 6, 9, 15, 16, 19 und 20.
Ein zusammenfassender Überblick zu den hydrogeologischen und bodenkundlichen Anforderungen an Fachgutachten bei Wasserrechtsverfahren ist dem GeoBericht 15 zu entnehmen.
Schematische Darstellung der land- und forstwirtschaftlichen Beweissicherung
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. habil. Sabine Heumann
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3500
Fax: +49-(0)511-643-533500