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Dezentrale Beseitigung von Tierkadavern

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen:

  • möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser
  • möglichst vollständige und schnelle Verwesung
  • möglichst geringe Geruchsbelästigung.

Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage:

Geflügelpest - Sperrbezirk

Im Katastrophenfall kann es durch den Ausbruch z.B. der Vogelgrippe zur Einrichtung von Sperrbezirken bzw. Schutzzonen kommen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Jan Bug

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3876

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