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Gefahrenabwehr Altbergbau

Situation


Die niedersächsischen Bergbehörden haben stets darauf geachtet, dass relevante Akten von in den vergangenen Jahrhunderten geschaffenen Grubenbauen und Tagesöffnungen (Schächte und Stollen) erhalten bleiben und archiviert werden.

Diese Akten bilden heute den Grundstein für das Bergarchiv Clausthal-Zellerfeld und sind Basis für die Arbeit des LBEG als zuständige Gefahrenabwehrbehörde. Nach Übernahme dieser Zuständigkeit 1997 hat die Bergbehörde systematisch damit begonnen, die rund 4500 Tagesöffnungen des Altbergbaus in Niedersachsen zu erfassen und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Aktuell werden alle bei der Bergbehörde vorhandenen Grubenrisse (Darstellung der Grubenbaue in Plänen) des Altbergbaus digitalisiert. Diese digitalisierten Risse sollen neben verschiedenen anderen Fachdaten in ein Altbergbauinformationssystem, das von der Technischen Universität Clausthal im Auftrag des LBEG entwickelt wurde, eingearbeitet werden. Mit diesem System können in Zukunft Fachdaten zu einem Grubenbau innerhalb kürzester Zeit abgerufen werden.

Mehrere Erkundungs- und Sanierungsprojekte sind in den vergangenen Jahren bereits abgearbeitet worden, oder befinden sich in der Bearbeitung. Die größeren Projekte lagen bzw. liegen im Harz.

Die rund 4500 Tagesöffnungen in Niedersachsen befinden sich in folgenden ehemaligen Bergbaugebieten:

  • ca. 2700 im Harz,
  • ca. 160 im Deister
  • ca. 700 in der Region Obernkirchen/Stadthagen
  • ca. 250 im Bereich Osterwald/Springe
  • ca. 110 im nördlichen Harzvorland
  • ca. 410 im Bereich Osnabrück.

Daneben sind in Niedersachsen noch rund 70 Kalischächte sowie 100 weitere Tagesöffnungen aus kleinen Bergbaurevieren bekannt.

Allerdings gibt es auch eine Vielzahl nicht näher bekannter Tagesöffnungen, die u.a. im Mittelalter vor der Einrichtung der Bergbehörden entstanden sind (Uraltbergbau). Ebenso fehlen Informationen über Gruben aus dem so genannten Notbergbau (faktisch illegaler Bergbau in Krisenzeiten). Gleiches gilt auch für existierende unterirdische Hohlräume, wie natürliche Höhlen, Kellerräume, unterirdische Infrastruktureinrichtungen, Bunker, alte Produktionsanlagen, für die das LBEG allerdings nicht zuständig ist.

Diese Schächte und Stollen wurden nach den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Kenntnissen, technischen Möglichkeiten und geltenden Regularien – mitunter vor einigen 100 Jahren – verschlossen. Einige wurden vollständig oder teilweise verfüllt, andere mit einer Betonplatte, mit Eisenschienen oder mit Holz abgedeckt.

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