Altlastenverzeichnis gemäß Niedersächsisches Bodenschutzgesetz
Nach §6 des niedersächsischen Bodenschutzgesetzes NBodSchG führen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in Niedersachsen ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen, die geplanten und ausgeführten Maßnahmen sowie die Überwachungsergebnisse enthält.
Die Behörden geben Auskunft über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig.
Auskunft erteilen die nachfolgend aufgeführten und mit einem Link hinterlegten zuständigen Behörden:
Landkreise
- Ammerland
- Aurich
- Celle
- Cloppenburg
- Cuxhaven
- Diepholz
- Emsland
- Friesland
- Gifhorn
- Goslar
- Göttingen
- Grafschaft Bentheim
- Hameln-Pyrmont
- Hannover, Region
- Harburg
- Heidekreis Soltau-Fallingbostel
- Helmstedt
- Hildesheim
- Holzminden
- Leer
- Lüchow-Dannenberg
- Lüneburg
- Nienburg
- Northeim
- Oldenburg
- Osnabrück
- Osterholz
- Rotenburg (Wümme)
- Peine
- Schaumburg
- Stade
- Uelzen
- Vechta
- Verden
- Wesermarsch
- Wittmund
- Wolfenbüttel
Kreisfreie Städte
Städte
Altlastenkataster
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Hans-Werner Basedow
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3568
Fax: +49-(0)511-643-533568