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Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300 (IBOKLA 50)

Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen.

  • Bodenklasse 1: Oberboden
  • Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten
  • Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
  • Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels

Für Vorplanungszwecke können vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300 im Maßstab 1 : 50 000 bis in 2m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenübersichtskarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BÜK50) abgeleitet werden.

Die in der BÜK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der ATV DIN 18300 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt.

Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m (s. Abb.) und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m.

Preise
Preise entnehmen Sie der NiBIS®-Preisliste.

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