- Auf- und Einbringen von Materialien
- Beschreibung und Bewertung der Bodenbelastung
- Stoffliche Bodenbelastungen
- Bodenfunktionsbewertung
- Bodenschutz beim Bauen
- Bodenqualitätsziele und -standards
- Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung
- Flächenrecycling / Brachflächenrecycling
- Stadtböden
- Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten
Bodenschutz
Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Er ist Voraussetzung für die Produktion von Nahrungsmitteln und Schutzkörper für das Grundwasser. Auch gesundes Wohnen ist ohne schadstofffreien Boden nicht denkbar.
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 liegen gesetzliche Regelungen zum Schutz des Bodens vor. Sie sind landesrechtlich mit dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz (NBodSchG) vom 19.02.1999 ergänzt worden.
Das LBEG als Fachbehörde für Bodenschutz berät in Niedersachsen auf diesen gesetzlichen Grundlagen in allen Fragen des Bodenschutzes:
Dabei stehen beispielsweise Fragestellungen an die Verwertung von Materialien in Böden und an die Bewertung von stofflichen und nichtstofflichen Bodenbelastungen ebenso im Vordergrund wie die Bodenfunktionsbewertung oder die Erarbeitung von Anforderungen an den Erhalt der Bodenfunktionen.
Für Niedersachsen wurden im Aktionsprogramm zum Schutz der Böden in Niedersachsen Leitbilder für den Bodenschutz formuliert:
- Keine Verschlechterung der natürlichen Bodenfunktionen
- Freiraumsicherung für spätere Generationen
- Wiederherstellung von beeinträchtigten Bodenfunktionen
Bei uns liegt der Boden in guten Händen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Nicole Engel
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3597