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Das LBEG-Leitungskataster

Das LBEG führt ein digitales Leitungskataster. Dabei handelt es sich um Daten zu Gashochdruckleitungen, Rohrfernleitungen, bergbaulichen Leitungen sowie Transitrohrleitungen und Unterwasserkabel auf dem Festlandssockel, immer entsprechend der Zuständigkeit des LBEG. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung entsprechende Leitungen nicht sachfremd überplant werden.

Zuständigkeiten des LBEG

Das LBEG ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Rohrfernleitungen, Gashochdruckleitungen und bergbauliche betriebliche Leitungen in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen sowie teilweise in Schleswig-Holstein und Hamburg. Weiterhin gehören Transitrohrleitungen und Unterwasserkabel auf dem deutschen Festlandsockel der Nordsee und dem schleswig-holsteinischen Bereich der Ostsee zu diesem Aufsichtsbereich.

Die vom LBEG durchgeführten Verfahren umfassen Nichtbeanstandungsverfahren nach Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV), Plangenehmigungen (PG) nach umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften sowie Planfeststellungsverfahren (PFV) nach bergrechtlichen, umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften unter Beteiligung der Öffentlichkeit und mit Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).

Weiterhin erteilt das LBEG Genehmigungen für Transitrohrleitungen und Unterwasserkabel im deutschen Küstenmeer und auf dem Festlandsockel der Nord- und Ostsee und beaufsichtigt diese Projekte gemäß §133 Bundesberggesetz (BBergG). Betriebliche Leitungen von Unternehmen des Erdöl-/Erdgas- und Speicherbergbaus, des Kali- /Salzbergbaus, des Braunkohlebergbaus, der Steine-/Erden-Industrie werden vom LBEG über das Betriebsplanverfahren nach BBergG genehmigt und beaufsichtigt.

Für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe nimmt das LBEG Zuständigkeiten nach dem Wasser-, Abfall- und lmmissionsschutzgesetz wahr und erteilt auf der Grundlage des Wasserrechtes i. V. m. dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ebenso die Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe. Die Aufsicht über die Rohrfernleitungen wird durch regelmäßige Befahrungen und Inspektionen der Betriebe, durch Untersuchung und Dokumentation von Betriebsereignissen, Schadensfällen und Unfällen realisiert.

In der Funktion des LBEG als Träger öffentlicher Belange und bei der Bearbeitung von Stellungnahmen zu Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungs- und Bauleitplanung werden die Leitungssysteme als eine wichtige Informationsebene berücksichtigt.

Übermittlung digitaler und vektorisierter Leitungsdaten an das LBEG

Im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren übernimmt das LBEG digitale Datensätze mit vektorisierten und georeferenzierten Leitungsgeometrien.

Die Abgabe der digitalen Leitungsdaten kann

  • auf geeigneten Datenträgern zusammen mit den Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen oder
  • über Email in Absprache mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.

Details zu den Datenformaten und zur Datenabgabe entnehmen Sie bitte der Information zur Übermittlung digitaler Leitungsdaten an das LBEG.

Verwendung der Leitungsinformationen

Im LBEG vorliegende Leitungsdaten werden ausschließlich für behördliche Zwecke und für den internen Dienstgebrauch verwendet. Das LBEG verfolgt nicht das Ziel Leitungsauskünfte an Bauherren oder Vorhabensträger abzugeben oder Lagepläne zu solchen Verwendungen zu erstellen.

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