Planfeststellungsverfahren beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Das LBEG führt Planfeststellungsverfahren nach folgenden Rechtsgebieten durch:
- Bergrecht (z.B. Erdgas und Erdölgewinnungsanlagen an Land und auf See, Tagebaue)
- Energiewirtschaftsrecht (z.B. Gasversorgungsleitungen, Verdichterstationen)
- Umweltrecht (z.B. Kerosinleitungen)
Planfeststellungsverfahren werden für Vorhaben durchgeführt, für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, in dem ein Antrag (Plan) verbindlich genehmigt (festgestellt) wird. Die Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) bündelt alle erforderlichen Genehmigungen.
Weitere Kennzeichen des Planfeststellungsverfahrens sind die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereine sowie für gewöhnlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist grundsätzlich im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Einige Bundesländer haben in ihren Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen zusätzliche Regelungen festgeschrieben. Weitere Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren finden sich in Gesetzen, welche Planfeststellungsverfahren anordnen, z.B. im Bundesberggesetz, im Wasserhaushaltsgesetz oder im Energiewirtschaftsgesetz.
Ein Planfeststellungsverfahren wird in der Regel nach folgendem Schema durchgeführt.
Bohrplattform
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