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Festsetzung und Erhebung




Die Festsetzung der Feldes- und Förderabgabe erfolgt auf Basis der abgegebenen Voranmeldungen und Erklärungen. Grundlage ist die Niedersächsische Förder- und Abgabenverordnung (NFördAVO).
Im Rahmen der Erhebung ist die vorangemeldete oder erklärte Förderabgabe zu zahlen.
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