Was ist eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage können bereits vor Einreichen eines Bauantrages bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Auskünfte zu Bauvorhaben und Grundstücken eingeholt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären (s. §73 NBauO). Mit einer Bauvoranfrage lässt sich klären, ob die Bebauung eines Grundstücks nach geltendem Bauplanungsrecht realisierbar ist und ob ggf. spezielle Aspekte zu berücksichtigen sind. Empfehlenswert ist eine Bauvoranfrage für Vorhaben im sogenannten Außenbereich sowie außerhalb gültiger Bebauungspläne.
Bauvorhaben
Bei der Beteiligung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde nimmt das LBEG gem. Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) fachbehördlich Stellung zu Bauvorhaben bei Bauvoranfragen (§73 NBauO) oder innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens (§69 Abs. 3 Nr. 2 NBauO).
Anfragen von Privatpersonen oder Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung von Bauvorhaben, der Wertermittlung oder dem Kauf/Verkauf von Grundstücken, o.ä. werden als Anfragen zu Umweltinformationen gem. Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Anfragen auf Zugang zu amtlichen Informationen gem. Informationsfreiheitsgesetz eingeordnet.
Für Bauvorhaben prüfen wir u.a. Hinweise zu den Themen:
- (Alt-)Bergbau
- Baugrund
- Geogefahren
- Rohstoffwirtschaft
Für gültige Bebauungspläne wurden die genannten Aspekte ggf. bereits bewertet und festgeschrieben. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob die Prüfung der fachlichen Aspekte des LBEG für Ihr Bauvorhaben erneut notwendig ist.
Kostenhinweis
Für fachbehördliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben werden Kosten nach Zeitaufwand entsprechend §13 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) in Verbindung mit §§5, 6 Abs. 3 Baugebührenordnung (BauGO) in Rechnung gestellt.
Für die Übermittlung von Umweltinformationen werden Gebühren und Auslagen entsprechend der länderspezifischen Regelungen zum Umweltinformationsgesetz (UIG) und Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhoben.
Die Kosten liegen in der Regel unter 60,00 €. Für umfangreiche oder komplexe Bauvorhaben (z.B. Anfragen zu mehreren Liegenschaften), empfehlen wir, die zu erwartenden Kosten im Vorfeld abzustimmen. Bitte nutzen Sie dazu nebenstehenden Kontakt.
Unsere(n) Stellungnahme/Bescheid erhalten Sie per E-Mail. Bitte geben Sie hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse an.
Anfragen richten Sie bitte digital an bauvoranfragen@lbeg.niedersachsen.de
- Bitte versehen Sie die E-Mail mit eindeutigem Betreff, am besten in der Form:
Standort, Straße Hausnr., Bauvorhaben, Vollgeschosse, Nutzungseinheiten
Beispiel: Hannover, Stilleweg 2, Mehrfamilienhaus, 3 Wohneinheiten
- Wir benötigen einen gültigen Eigentumsnachweis. Dies kann ein Kaufvertrag, ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder Liegenschaftskataster sein.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen die zuständige Behörde oder das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) (https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/auskunfte_auszuge)
Handelt es sich bei dem Grundstück nicht um Ihr Eigentum, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht, dass Sie die angefragten Informationen erhalten dürfen.
- Das Vorhaben ist mit einem Lageplan / Auszug der amtl. Flurkarte sowie der Adresse eindeutig zu kennzeichnen.
- Bitte geben Sie eine gültige Rechnungsadresse an.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Formulare bearbeiten und Originalunterlagen nicht zurücksenden. Analoge Beteiligungen (Brief, Fax) benötigen längere Bearbeitungszeiten. Sämtliche digitalen Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verwendet.
Informationen zur Kostenermittlung
NBauO, NVwKostG, BauGO:
https://www.nds-voris.de/
UIG und Landesrecht:
https://www.gesetze-im-internet.de/
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Uwe Sommer
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Fax: +49-(0)511-643-533058