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Bauvorhaben

Bei der Beteiligung durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden nimmt das LBEG gem. Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) fachbehördlich Stellung zu Bauvorhaben bei Bauvoranfragen (§73 NBauO) oder innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens (§69 Abs. 3 Nr. 2 NBauO).

Anfragen von Privatpersonen oder Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung von Bauvorhaben, der Wertermittlung oder dem Kauf/Verkauf von Grundstücken, o.ä. werden als Anfragen zu Umweltinformationen gem. Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Anfragen auf Zugang zu amtlichen Informationen gem. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeordnet.

Für Bauvorhaben prüfen wir u.a. Hinweise zu den Themen:

- (Alt-)Bergbau

- Baugrund

- Geogefahren

- Rohstoffwirtschaft

- Betriebsbereiche gem. Störfall-Verordnung – Achtungsabstand: Für Bauvorhaben in Niedersachsen, die innerhalb des Achtungsabstands gem. §62 Abs. 1 NBauO liegen, ist das LBEG als zuständige Immissionsschutzbehörde gem. §68 Abs. 5 NBauO über bergaufsicht@lbeg.niedersachsen.de zu beteiligen.

Für gültige Bebauungspläne wurden die genannten Aspekte ggf. bereits bewertet und festgeschrieben. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob die Prüfung der fachlichen Aspekte des LBEG für Ihr Bauvorhaben erneut notwendig ist.


Anfragen richten Sie bitte digital an bauvoranfragen@lbeg.niedersachsen.de


Hinweise zu Anfragen von Privatpersonen oder Unternehmen

- Wir benötigen einen gültigen Eigentumsnachweis zu den betroffenen Grundstücken sowie ggf. zusätzlich eine Vollmacht des Eigentümers, sofern es sich nicht um eigenes Eigentum handelt. Mit der formlosen Vollmacht ist die Erlaubnis zur Einholung der angefragten Informationen zum Grundstück nachzuweisen.

- Das Vorhaben ist mit einem Lageplan oder Auszug der amtl. Flurkarte mit Angabe der Flurstückskennung (inkl. Gemarkung) sowie der Adresse räumlich eindeutig zu kennzeichnen.

- Bitte geben Sie eine gültige Rechnungsadresse an.


Kostenhinweis

Für fachbehördliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben werden Kosten nach Zeitaufwand entsprechend §13 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) in Verbindung mit §§5, 6 Abs. 3 Baugebührenordnung (BauGO) in Rechnung gestellt.

Für die Übermittlung von Umweltinformationen werden Gebühren und Auslagen entsprechend der länderspezifischen Regelungen zum UIG und IFG erhoben.

Die Kosten liegen in der Regel unter 60,00 €. Für umfangreiche oder komplexe Bauvorhaben (z.B. Anfragen zu mehreren Liegenschaften), empfehlen wir, die zu erwartenden Kosten im Vorfeld abzustimmen. Bitte nutzen Sie dazu nebenstehenden Kontakt.


Wir weisen darauf hin, dass wir keine Formulare bearbeiten. Originalunterlagen werden nicht zurückgesendet. Analoge Beteiligungen (Brief, Fax) benötigen längere Bearbeitungszeiten. Sämtliche digitalen Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verwendet.

Unsere(n) Stellungnahme/Bescheid erhalten Sie per E-Mail. Bitte geben Sie hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse an.


Was ist eine Bauvoranfrage?

Mit einer Bauvoranfrage können bereits vor Einreichen eines Bauantrages bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Auskünfte zu Bauvorhaben und Grundstücken eingeholt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären (s. §73 NBauO). Mit einer Bauvoranfrage lässt sich klären, ob die Bebauung eines Grundstücks nach geltendem Bauplanungsrecht realisierbar ist und ob ggf. spezielle Aspekte zu berücksichtigen sind. Empfehlenswert ist eine Bauvoranfrage für Vorhaben im sogenannten Außenbereich sowie außerhalb gültiger Bebauungspläne.

Informationen zur Kostenermittlung

NBauO, NVwKostG, BauGO:
https://www.nds-voris.de/

UIG und Landesrecht:
https://www.gesetze-im-internet.de/

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Uwe Sommer

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover

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