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Bohranfragedienst

Die Lagepunkte und Stammdaten der Bohrungen aus der Bohrdatenbank Niedersachsen sind im NIBIS® KARTENSERVER des LBEG frei verfügbar, ebenso die Schichtenverzeichnisse aus den Bohrprotokollen, soweit sie keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Der kostenpflichtige Bohranfragedienst gibt Auskunft über Daten zu Bohrungen in Niedersachsen, soweit sie in der Bohrdatenbank Niedersachsen vorhanden sind. Die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen unterscheidet zwischen Voranfragen, die sich auf die Nachweise von Bohrungen beziehen (Stammdatenlisten) und Fachanfragen, die sich auf den Inhalt der Datenbanken beziehen (z.B. digitale oder analoge Abgabe von Schichtenverzeichnissen oder Profilsäulen, Erstellen einer Fachrecherche, Gutachten-Erstellung).

Zur Formulierung einer Voranfrage für den Bezug einer Stammdatenliste (Excel-Liste) ist unbedingt der Raumbezug (z. B. Nummer und Name der betreffenden TK25 oder Eckwert-Koordinaten nach ETRS 1989 UTM Zone N32) anzugeben. Eine Einschränkung nach Fachgebiet sowie eine Tiefenbegrenzung können genannt werden.

Falls sich eine Fachanfrage auf eine bereits erfolgte Voranfrage bezieht, ist für die gewünschten Bohrungen ein Auszug aus der Stammdatenliste mit den Bohrungsschlüsseln (BID) einzureichen. Liegt die Stammdatenliste nicht vor (z.B. weil keine Voranfrage gestellt wurde), sollten die zehnstelligen Bohrungsschlüssel (BID) der gewünschten Bohrungen in einer Spalte (Excel-Liste, Accessdatenbank) eingereicht werden, um die entstehenden Kosten (s.u.) für die Fachanfrage gering zu halten.

Der Fachdatenbestand enthält zum Teil geschützte Daten Dritter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Diese Daten sind erst nach Freigabe durch den Eigentümer (Auftraggeber für die jeweilige Bohrung) erhältlich. Dazu muss mit Nennung der BID die schriftliche Genehmigung für die Einsichtnahme und/oder den Bezug der digitalen Daten eingeholt und dem LBEG vorgelegt werden. Sollen die Daten über den Bezug hinaus zur Bearbeitung an einen Subunternehmer weitergegeben werden, muss die Einverständniserklärung des Eigentümers den Subunternehmer mit einbeziehen. Die Nachweislisten und die im Internet gezeigten Stammdaten der Bohrungen enthalten die notwendigen Angaben zum Freigabestatus und zur Auftraggeber-Firma, bei der die Freigabe zu erwirken ist.

Das LBEG liefert die gewünschten Produkte nur in dem Umfang, wie die Daten in der Datenbank oder in den digitalen Katalogen von Archiv / Bibliothek nachgewiesen und mit DV-technischen Mitteln recherchierbar sind. Weitergehende Wünsche kann das LBEG nur im Rahmen gesonderter Auswertungsaufträge erfüllen.

Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen, die Erstellung und der Versand der gewünschten Produkte erfolgt im Allgemeinen innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegen Rechnung (Preisliste). Rechnungsanschrift ist immer sowohl die Bestell-, als auch die Lieferanschrift.


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