Tätigkeiten und Zuständigkeiten
Das LBEG ist als Bergbehörde für mehrere Bundesländer und Bereiche der Nord- und Ostsee zuständig mehr
Das LBEG ist als Bergbehörde für mehrere Bundesländer und Bereiche der Nord- und Ostsee zuständig mehr
Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. Für den Inhaber einer Bewilligungs besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Förderabgabe. mehr
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). mehr
Im Aufsichtsbereich des LBEG kommen unterschiedliche Genehmigungsverfahren mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zum Einsatz. mehr
Der Bergbau unterliegt der Aufsicht durch die zuständige Behörde (Bergaufsicht). Die Beaufsichtigung der Bergbaubetriebe stellt neben der Vergabe der Bergbauberechtigungen und der Erteilung der Betriebsplanzulassungen die dritte Kernkompetenz der Bergbehörde dar. mehr
Das LBEG erfasst als Gefahrenabwehrbehörde die Tagesöffnungen des Altbergbaus in Niedersachsen. Um wirklich alle alten Gruben, Schächte und Stollen registrieren zu können, sind auch Hinweise aus der Bevölkerung hilfreich. Diese können unter "Online-Anwendungen des LBEG" mitgeteilt werden. mehr
Bohrturm in Niedersachsen