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Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland

Online-Anwendung: Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland (AGU)

Eine geologische Untersuchung umfasst nach §3 (2)

  1. alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung sowie die Aufbereitung der hierbei gewonnenen Daten mit am Markt verfügbaren technischen Mitteln in vergleichbare und bewertungsfähige Daten, zum Beispiel in Form von Daten- und Gesteinssammlungen, Schichtenverzeichnissen oder grafischen Darstellungen, sowie
  2. die Analyse und Bewertung der nach Nummer 1 gewonnenen Fachdaten, zum Beispiel in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds einschließlich Vorratsberechnungen oder in Form von Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebiets.

Die Anwendung AGU ermöglicht die Anzeige von Bohrungen und sonstiger geologischer Untersuchungen sowie die Übermittlung der dabei gewonnenen Daten.

Die Anzeige von Bohrungen mit der AGU-Anwendung genügt den Anforderungen von:

  1. Geologiedatengesetz
  2. Bundesberggesetz
  3. Wasserhaushaltsgesetz

In der Anwendung können alle Bohrungen (inkl. Handbohrungen) sowie die sonstigen geologischen Untersuchungen (Seismik, Gravimetrie usw.) für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein angezeigt werden. Auch die Untersuchungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee können angezeigt werden. In der AWZ ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die zuständige Behörde.

Die Anzeigen werden an die jeweiligen geologischen Landesämter sowie an die BGR und - bei Bohrungen tiefer 100 m - an das LBEG in seiner Funktion als Bergbehörde verteilt.

Lediglich die zuständigen (Unteren) Wasserbehörden sind durch die Bohrfirmen zusätzlich auf einem anderen Weg zu informieren. In Niedersachsen und Bremen kann hierfür der automatisch durch die Anwendung generierte PDF-Antrag genutzt werden. In Hamburg und Schleswig-Holstein gelten die Vorgaben der jeweiligen Behörden.

Für die Nutzung der AGU-Anwendung ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung beim LBEG-Konto erforderlich. In Zukunft werden auch die Anmeldungen über das Unternehmenskonto und die BundID zur Verfügung gestellt werden.

Für Fragen zur AGU-Anwendung sowie allgemeine und fachbezogene Anfragen nutzen Sie die E-Mail-Adressen der nachfolgend aufgeführten Fachbereiche:

Nutzerfragen zur Webanwendung AGU
Allgemeine Auskünfte zu geologischen Untersuchungen
Allgemeine Auskünfte zu Bohrungen
Bodenkundliche Bohrungen und Profilaufnahmen an Schürfen
Daten aus dem Erdöl-Erdgasbereich
Daten der oberflächennahen und tiefen Geothermie
Geotechnische Untersuchungen und Untersuchungen zu Geogefahren
Hydrogeologische Untersuchungen
Rohstoffkundliche Untersuchungen
Seismologische Untersuchungen
Untersuchung geologischer Grundlagen

Hier finden Sie die Erfassungsanleitung zur Anwendung Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland (AGU).

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