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Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland

Neue Anwendung: Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland

Die Grundlage dieser Online-Anwendung ist das Geologiedatengesetz (GeolDG), das am 30. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Hier wird geregelt, dass geologische Untersuchungen der zuständigen Behörde vor Untersuchungsbeginn anzuzeigen und nach Untersuchungsende alle gewonnenen Daten zu übermitteln sind.

Eine geologische Untersuchung umfasst nach §3 (2)

  1. alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung sowie die Aufbereitung der hierbei gewonnenen Daten mit am Markt verfügbaren technischen Mitteln in vergleichbare und bewertungsfähige Daten, zum Beispiel in Form von Daten- und Gesteinssammlungen, Schichtenverzeichnissen oder grafischen Darstellungen, sowie
  2. die Analyse und Bewertung der nach Nummer 1 gewonnenen Fachdaten, zum Beispiel in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds einschließlich Vorratsberechnungen oder in Form von Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebiets.

Die Anwendung AGU erscheint in einem neuen Layout und umfasst eine erweiterte Funktionalität. Sie ermöglicht die Anzeige von Bohrungen sowie sonstiger geologischer Untersuchungen sowie die Übermittlung der dabei gewonnenen Daten. Die Anwendung integriert die bisherige Online-Anwendung „Norddeutsche Bohranzeige Online".

Wie bisher genügt die Anzeige von Bohrungen in AGU den Anforderungen von:
  1. Geologiedatengesetz
  2. Bundesberggesetz
  3. Wasserhaushaltsgesetz

In der neuen Anwendung können alle Bohrungen (inkl. Handbohrungen) sowie die sonstigen geologischen Untersuchungen (Seismik, Gravimetrie usw.) für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein angezeigt werden. Auch die Untersuchungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee können angezeigt werden. In der AWZ ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die zuständige Behörde.

Die Anzeigen werden an die jeweiligen geologischen Landesämter sowie an die BGR und - bei Bohrungen tiefer 100 m - an das LBEG in seiner Funktion als Bergbehörde verteilt.

Lediglich die zuständigen (Unteren) Wasserbehörden sind durch die Bohrfirmen zusätzlich auf einem anderen Weg zu informieren. In Niedersachsen und Bremen kann hierfür der automatisch durch die Anwendung generierte PDF-Antrag genutzt werden. In Hamburg und Schleswig-Holstein gelten die Vorgaben der jeweiligen Behörden.

Für die Nutzung der AGU-Anwendung ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung beim LBEG-Konto erforderlich. In Zukunft werden auch die Anmeldungen über das Unternehmenskonto und die BundID zur Verfügung gestellt werden.

Hier finden Sie die Erfassungs-Anleitung zur neuen Anwendung Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland (AGU).



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