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Altablagerungen

Unter Altablagerungen versteht man nach §2(5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Sachstand
Die Erfassung der Altablagerungen läuft mittlerweile seit 1985. Bis heute wurden von den zuständigen Bodenschutzbehörden 10.608 Altablagerungen erfasst. Es liegen ca. 3.458 Gefährdungsabschätzungen vor. Sie umfassen die Untersuchung und Bewertung nach §§ 10 und 15 BBodSchV und die Entscheidung durch die zuständige Behörde, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder eine Altlast vorliegt. Sollte sich hier weiterer Handlungsbedarf ergeben, schließen sich Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen an. 404 Altablagerungen befinden sich derzeit in der Überwachung.

Zahlen zur Altlastenbearbeitung im Überblick (Stand: 31.07.2024):

Erfasste Altablagerungen 10.608
erforderliche Gefährdungsabschätzungen 2.001
Abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen 3.458
Gefahrenverdacht ausgeräumt 1.666
Als Altlast eingestuft 1.607
Laufende Sanierungen 44
Abgeschlossene Sanierungen 486
In der Überwachung 404

Die interaktive Karte Altablagerungen in Niedersachsen können Sie im NIBIS® KARTENSERVER des LBEG online betrachten.

Altablagerungen  

Altablagerungen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hans-Werner Basedow

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: 0511/643-3568

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