Altablagerungen
Unter Altablagerungen versteht man nach §2(5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Sachstand
Die Erfassung der Altablagerungen läuft mittlerweile seit 1985. Bis heute wurden von den zuständigen Bodenschutzbehörden 10.508 Altablagerungen erfasst. Es liegen ca. 3.319 Gefährdungsabschätzungen vor. Sie umfassen die Untersuchung und Bewertung nach §§ 3 und 4 BBodSchV und die Entscheidung durch die zuständige Behörde, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder eine Altlast vorliegt. Sollte sich hier weiterer Handlungsbedarf ergeben, schließen sich Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen an. 453 Altablagerungen befinden sich derzeit in der Überwachung.
Zahlen zur Altlastenbearbeitung im Überblick (Stand: 31.07.2020):
Erfasste Altablagerungen | 10.508 |
Abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen | 3.319 |
Als Altlast eingestuft | 1.682 |
Laufende Sanierungen | 36 |
Abgeschlossene Sanierungen | 461 |
In der Überwachung | 453 |
Die interaktive Karte Altablagerungen in Niedersachsen können Sie im NIBIS® KARTENSERVER des LBEG online betrachten.
Altablagerungen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Walter Kretschmer
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3462
Fax: +49-(0)511-643-533462