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Geologiedatengesetz (GeolDG)

Das Geologiedatengesetz (GeolDG) ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Es hat das Lagerstättengesetz (LagerstG) abgelöst und führt zu einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung im Bereich der Aufnahme, Archivierung und Veröffentlichung geologischer Daten. Vorrangige Ziele des Gesetzes sind die Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten, den nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund zu gewährleisten sowie Geogefahren zu erkennen und bewerten zu können.

Für Niedersachsen ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die für den Vollzug des Geologiedatengesetzes zuständige Behörde. Es hat die Aufgabe, Daten aus geologischen Untersuchungen für die staatliche geologische Landesaufnahme zu sichern und die dauerhafte Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Des Weiteren stellt das LBEG die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und die Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicher.

Von den umfangreichen Neuregelungen durch das Geologiedatengesetz sind ebenfalls die Auftraggeber von geologischen Untersuchungen und die zur Durchführung Beauftragten, wie z.B. Bohrfirmen, betroffen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Häufig gestellte Fragen - Geologiedatengesetz (GeolDG). Nach Geologiedatengesetz (§ 8) besteht eine Anzeigepflicht für alle geologischen Untersuchungen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde. Das LBEG stellt dafür die folgende Online-Anwendung zur Verfügung:


Dies betrifft z.B. Untersuchungen an bestehenden Bohrungen, linienhafte oder flächenhafte Untersuchungen für die Planung von Bauwerken, bodenkundliche Kartierungen, geophysikalische Karten, Schnitte, 3D-Modelle oder auch die Neubearbeitung vorhandener geologischer Daten.

In jedem Fall wird die gestellte Anzeige sowohl dem Auftraggeber als auch dem Ausführenden der geologischen Untersuchung automatisiert bestätigt.

Bei Datenanfragen nach dem GeolDG können Sie sich an den Produktvertrieb des LBEG wenden: fachdaten@lbeg.niedersachsen.de

Datenanfragen nach GeolDG

fachdaten@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover

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