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Markscheidewesen im LBEG

Eine kurze Übersicht


Das Markscheidewesen ist eine geowissenschaftliche Ingenieurdisziplin, die ihren Ursprung im Bergbau hat. Historische Aufgabe der Markscheider war es, die Grenzen (= „Marken“) verliehener Bergbauberechtigungen festzulegen und dadurch konkurrierende Bergbautreibende zu trennen (= „scheiden“). Sie vermaßen die bergmännisch hergestellten Hohlräume und erfassten die Lagerstätte mit dem Ziel, die laufenden bergbaulichen Aktivitäten in Karten und Rissen zu dokumentieren.

Die markscheiderischen Arbeitsgebiete haben sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und liegen heute sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bergbaus.

Die wesentlichen markscheiderischen Aufgabengebiete im LBEG sind

  • die Anerkennung und die Aufsicht über die Markscheider und andere anerkannte Personen
  • die Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte als behördliche Übersicht der nach Bundesberggesetz (BBergG) verliehenen oder aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen
  • die Prüfung und Aufbewahrung von Risswerken
  • die Durchführung von Einsichtnahmen in rissliche Unterlagen
  • die Bereitstellung graphischer bergbaubezogener Fachdaten im Geoinformationssystem des LBEG
  • die Anfertigung und Nachtragung bergbehördlicher Fachkarten
  • die Bearbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (in Zusammenarbeit mit anderen Referaten des LBEG)
  • die Ausbildung von Referendaren im Markscheidefach
  • die Mitwirkung bei der Erarbeitung markscheiderischer Vorschriften und Normen.

Die Anerkennung von Markscheiderinnen und Markscheidern erfolgt auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Niedersächsisches Markscheidergesetz - NMarkG) vom 16. Dezember 2009.

Nach § 7 dieses Gesetzes ist das LBEG verpflichtet ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der in Niedersachsen anerkannten Markscheiderinnen und Markscheider und den Anschriften ihrer Arbeitsräume zu führen.

Voraussetzung für die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider ist der erfolgreiche Abschluss der Referendarausbildung im Markscheidefach. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Anerkennung „anderer Personen“ erfolgt auf Grundlage des § 13 der Markscheider-Bergverordnung. Danach kann die zuständige Behörde für bestimmte übertägige Gewinnungsbetriebe fachkundige Personen, die keine Markscheider sind, auf Antrag für die Anfertigung und Nachtragung der „sonstigen Unterlagen“ nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 BBergG anerkennen. Um eine einheitliche Handhabung bei der Anerkennung sicherzustellen, wurden vom Länderausschuss Bergbau Anforderungen hinsichtlich der dem Antrag beizufügenden Unterlagen erarbeitet.

Grundlage für die Beaufsichtigung der Markscheider und anerkannten Personen ist der Jahresbericht, den dieser Personenkreis dem LBEG bis zum 1. Februar jeden Jahres für das vergangene Kalenderjahr vorzulegen hat.

Bergbauberechtigungen sind Voraussetzung für die Durchführung bergbaulicher Tätigkeiten auf bestimmte im Bundesberggesetz benannte Bodenschätze. Durch die bergbehördliche Erteilung bzw. Verleihung neuer und die Verwaltung bestehender Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welcher Berechtigungsinhaber in welchem Gebiet welche bergfreien Bodenschätze aufsuchen bzw. abbauen darf. Die aktuellen Bergbauberechtigungen werden im Berechtsamsbuch (Sachdaten) und in der Berechtsamskarte (Geometriedaten) dokumentiert.

Einen Überblick über die erteilten Bergbauberechtigungen (räumliche Ausdehnung, Inhaberschaften, Zuteilungszeiträume etc.), der auf Grundlage der in Berechtsamsbuch und -karte enthaltenen Informationen beruht, erhalten Sie auf unserem NIBIS® KARTENSERVER.

historischer Seigerriss

historischer Seigerriss

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2011
zuletzt aktualisiert am:
28.03.2022

Ansprechpartner/in:
Frau Uta Struwe

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
An der Matktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

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