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Endlagerung radioaktiver Abfälle


Das LBEG berät in seiner Funktion als geologischer Dienst für Niedersachsen die Niedersächsische Landesregierung in geowissenschaftlichen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Endlager Konrad

Das ehemalige Eisenerzbergwerk Konrad bei Salzgitter wurde 2002 durch das niedersächsische Umweltministerium als "Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeleistung" genehmigt.

Die radioaktiven Abfälle sollen in den eisenerzhaltigen Schichten des Mittleren Korallenooliths (Oberjura) in mehr als 800 m Tiefe eingelagert werden. Als geologische Barriere überdecken bis zu 400 m mächtige tonige Schichten der Unterkreide das Endlager. Der Ausbau zum Endlager wird frühestens 2027 abgeschlossen sein.

Schachtanlage Asse II

In das ehemalige Salzbergwerk Asse II wurden von 1967 bis 1978 insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert. Das Deckgebirge der an das Grubengebäude angrenzenden Südflanke des Asse-Sattels ist durch die bergbaulichen Aktivitäten stark beansprucht und geschädigt. Mindestens seit 1988 dringen salzgesättigte Wässer über Risse und Klüfte in das Bergwerk ein, ca. 12 Kubikmeter pro Tag.

Seit dem 1. Januar 2009 führt das Bundesamt für Strahlenschutz die Anlage unter Atomrecht. Nach Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten zur Stilllegung (Vollverfüllung, Umlagerung und Rückholung) wurde die Rückholung der Abfälle als favorisierte Stilllegungsoption gewählt. Nach der am 28.02.2013 vom Bundestag als "Lex-Asse" beschlossenen Erweiterung und Anpassung des § 57b Atomgesetz, soll die Stilllegung der Schachtanlage Asse II erst nach der Rückholung der Abfälle erfolgen.

Seit 2009 wird die Anlage unter Bergrecht und Atomrecht betrieben. Nach der am 28.02.2013 vom Bundestag als "Lex-Asse" beschlossenen Erweiterung und Anpassung des § 57b Atomgesetz, soll die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach der Rückholung der Abfälle erfolgen.


Standortauswahlverfahren

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes 2013 und der Novellierung 2017 werden für ein Endlager für wärmeentwicklende radioaktive Abfälle in Deutschland Steinsalz, Tongesteine und Kristallingesteine als mögliche Wirtsgesteine benannt.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den Auftrag einen Standort zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit für den Einschluss hochradioaktiver Abfälle bietet. Am 28.09.2020 hat die BGE im ersten Schritt der Phase 1 des Standortverfahrens ihren Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt. Nach §13 Standortauswahlgesetz hat die BGE nach Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien diejenigen Gebiete ermittelt, "die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen".

BGE hat in Niedersachsen Teilgebiete in über 80% der Landesfläche ausgewiesen. Es handelt sich um große Teilgebiete im Tonstein, im Steinsalz in stratiformer und in steiler Lagerung. Das Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein beschränkt sich auf ein kleines Vorkommen im Harz.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat für die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens die Seite "Begleitforum Endlagersuche" eingerichtet und bietet hier u.a. grundsätzliche Informationen zum Standortauswahlverfahren oder Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung: https://www.begleitforum-endlagersuche.de/

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

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