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Bergbauberechtigungen




Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei "bergfreie" und "grundeigene" Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.

Bergbauberechtigungen (alter Begriff: "Berechtsame"), auch Konzessionen genannt, sind Voraussetzung für die Durchführung bergbaulicher Tätigkeiten auf bestimmte im Bundesberggesetz benannte Bodenschätze. Durch die bergbehördliche Erteilung bzw. Verleihung neuer und die Verwaltung bestehender Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welcher Berechtigungsinhaber in welchem Gebiet welche bergfreien Bodenschätze aufsuchen bzw. abbauen darf.

Anträge auf Erteilung einer Bergbauberechtigung bedürfen der Schriftform. Hierzu haben die zuständigen Länderministerien gleichlautende Richtlinien erlassen. Der räumliche Zuständigkeitsbereich des LBEG erstreckt sich dabei auf die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein sowie auf den deutschen Festlandsockel der Nordsee und einen Teilbereich des deutschen Festlandsockels der Ostsee.

Zu den Berechtigungsformen gehören neben der heutzutage üblichen Erlaubnis und der Bewilligung (Bergwerkseigentum) auch aus altem Recht übergeleitete Berechtigungsformen, die als alte Rechte bezeichnet werden.

Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Berechtsamsbuch und der Berechtsamskarte (§ 75 BBergG) sind im Referat L1.5 erhältlich.

Einen Überblick über die erteilten Bergbauberechtigungen (räumliche Ausdehnung, Inhaberschaften, Zuteilungszeiträume etc.) erhalten Sie auf unserem NIBIS® KARTENSERVER. Zur Verwendung im GIS sind diese Daten auch als ESRI-Shapes über einen Download (s. rechts) verfügbar.
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