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Subrosion

In einigen Teilen Niedersachsens gibt es wasserlösliche Karbonat-, Sulfat- oder Salzgesteine, die durch zirkulierendes Grundwasser gelöst werden können. Diesen Vorgang nennt man Subrosion oder Verkarstung. Unter den derzeitigen klimatischen Verhältnissen gelten in Mitteleuropa Steinsalz und Gipsstein als leicht und Kalkstein sowie Dolomit als mäßig lösliche Gesteine. Die genannten Gesteinsarten werden jedoch auf unterschiedliche Weise gelöst und prägen damit das typische Landschaftsbild in Karstgebieten.

Gipsstein, Kalkstein und Dolomit sind wegen ihrer zahlreichen Spalten und Klüfte gut durchlässig für Grundwasser. Die Gesteine werden dadurch nicht nur an der Oberfläche gelöst. Ausgehend von Klüften und Spalten entstehen in der Tiefe im Laufe der Zeit Höhlensysteme, die sich erweitern und deren Höhlendecken einbrechen können. Setzen sich die Einstürze durch die überlagernden Schichten bis an die Erdoberfläche fort, entstehen Erdfälle unterschiedlicher Größe. Statistisch gesehen haben ca. 70 % der Erdfälle in Niedersachsen bei ihrer Entstehung einen Durchmesser von bis zu 5 m. Typische Karstlandschaften sind daher geprägt durch zahlreiche, trichterförmige Vertiefungen (Erdfälle, Dolinen) im Gelände oder sog. Trockentäler. Bestes Beispiel bietet die Landschaft am Südrand des Harzes.

Steinsalz tritt aufgrund seiner besonders hohen Löslichkeit in Niedersachsen unter Bedeckung anderer Gesteine auf. Da Steinsalz für Flüssigkeiten und Gase undurchlässig ist und sehr selten Klüfte und Spalten besitzt, wird es vorwiegend von seiner Oberfläche ausgehend flächig gelöst. An der Erdoberfläche entstehen damit weitläufige, schüsselförmige oder beckenartige Senken oder Mulden – sog. Subrosionssenken, wie sie zum Beispiel typisch sind für das Eichsfelder Becken.

Mit der Gefahrenhinweiskarte Erdfall- und Senkungsgebiete erfasst das LBEG systematisch die verkarstungsgefährdeten Gebiete in Niedersachsen. Dazu werden sowohl die bekannten Erdfallereignisse als auch Informationen zum Untergrund bewertet, wie zum Beispiel die Verbreitung von Sulfatgesteinen in einer relevanten Tiefenlage oder die Ausdehnung von Salzstockhochlagen. Die Gefahrenhinweiskarte ist Grundlage für die Bewertung der Erdfallgefährdung einzelner Standorte, die bzgl. Planungs-/Bauvorhaben differenziert durchzuführen ist. Zu beurteilende Flächen und Bauwerke werden, u.a. abhängig von der Tiefenlage löslicher Gesteine und der Verbreitung von Erdfällen in der Umgebung, in die Erdfallgefährdungskategorien 0 (keine wasserlöslichen Gesteine im Untergrund bekannt) bis 7 (junger oder aktiver Erdfall) eingestuft.

Art und Umfang möglicher baulicher Sicherungsmaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten sind abhängig vom Grad der Gefährdung – d.h. der zugeordneten Erdfallgefährdungskategorie. Die durch eine vom Niedersächsischen Sozialministerium eingesetzte Kommission entwickelte Herangehensweise akzeptiert Schäden an Bauwerken. Die Gebäude sind aber durch Sicherungen so zu verstärken, dass Leben und Gesundheit von Menschen im Ereignisfall nicht gefährdet werden. Entsprechende konstruktive Anforderungen für Wohngebäude in erdfallgefährdeten Gebieten wurden mit Erlass des Niedersächsischen Sozialministers – „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“, vom 23.02.1987 – für das Harzvorland (Landkreise Göttingen und Goslar) – verbindlich eingeführt. In anderen Landkreisen Niedersachsens werden diese Anforderungen als Empfehlungen genutzt.

Weitere Informationen finden Sie im PDF rechts: „Hinweise zum Umgang mit Subrosionsgefahren“.


 
 
 
 
Hinweise zum Umgang mit Subrosionsgefahren

  Hinweise zum Umgang mit Subrosionsgefahren
(PDF, 0,47 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hermann Reinartz

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3427

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