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Geotechnische Sicherheit im Rohstoffabbau

Bauwerke wie Hochbauten, Verkehrswege aber auch Böschungen und Abbaugruben bzw. Tagebaue werden auf dem Baugrund gegründet, in den Baugrund eingebettet oder durch Abgraben des Baugrundes hergestellt. Alle diese Bauwerke müssen mit der erforderlichen geotechnischen Sicherheit – d.h. ausreichend standsicher oder auch ausreichend gebrauchstauglich - gegründet und errichtet werden.

Werden natürliche Lagerstätten, beispielsweise Gips, Kalkstein oder Sand/Kies von der Geländeoberfläche her abgebaut, entstehen Tagebaue. Im Fels (Kalkstein, Sandstein etc.) werden solche Tagebaue als Steinbrüche, im Lockergestein (Sand, Kies etc.) als Sand- und Kiesgruben bezeichnet. Durch den Abbau entstehen geneigte Geländeformen – Böschungen. Wird unterhalb des Grundwasserspiegels abgebaut entstehen Unterwasserböschungen. Alle Böschungen werden durch technische Eingriffe in den Baugrund hergestellt. Diese technischen Bauwerke müssen dauerhaft so angelegt werden, dass durch Rutschungen oder Geländedeformationen keine Gefahren für den Menschen und die Umwelt entstehen.

Stein- oder Kalisalze werden in Bergwerken unter Tage – meist in mehreren hundert Metern Tiefe – abgebaut. Wird in Niedersachsen ein solcher Untertagebau nicht weiter betrieben, sind alle offenen Grubenbaue, d.h. Hohlräume im Salzgestein, zu fluten. Durch die Flutung wird die Standsicherheit der Grubenbaue erhöht. Die für Hohlräume im Salzgestein typische Konvergenz – eine Verkleinerung des Hohlraumes durch kriechendes Salzgestein – wird verringert. Somit führt die Flutung zu einer Stabilisierung der Grubenbaue, sichert die Tagesoberfläche und reduziert übertägige Senkungen.

Wir beraten Träger öffentlicher Belange zur geotechnischen Sicherheit bei geologischen und geomechanischen Fragestellungen und regen gegebenenfalls weitergehende Begutachtungen an.


 
 
 
 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Sylvia Palm

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3425

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