Bodenfunktionsbewertung
Vorsorgender Bodenschutz in Planungen
Der Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource und unersetzliche Lebensgrundlage für den Menschen und viele andere Organismen. Aufgrund dieser zentralen Rolle benötigen Böden einen besonderen Schutz, um sie auch für kommende Generationen zu erhalten.
Der Schutz von Böden fokussiert dabei auf die Bodenfunktionen, die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG §2) festgeschrieben sind. Diese wichtigen Funktionen gilt es zu erhalten und deshalb schädliche Einwirkungen auf den Boden zu vermeiden. Im Bundesbodenschutzgesetz ist auch dieses Vorsorgeprinzip verankert. Die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Hervorgehoben werden hierbei in der Praxis die Lebensraumfunktion und die Archivfunktion.
Das LBEG bietet Leitfäden und Datengrundlagen für die Einbringung von Bodenschutzbelangen in unterschiedliche Planungsebenen und -prozesse an. Das Ziel hierbei ist, den Verlust bzw. die schädliche Veränderung von Böden zu minimieren und die Inanspruchnahme von den besonders schützenswerten Böden zu lenken. Die landesweite Auswertung „Schutzwürdige Böden in Niedersachsen“ kann für die räumlichen Planungsprozesse auf regionaler und kommunaler Ebene anhand des Leitfadens in GeoBerichte 26 konkretisiert und an die regionalen Besonderheiten angepasst werden. Für jede Fläche der Bodenkarte 1 : 50.000 wird mit den Bodenkundlichen Netzdiagrammen (siehe Geofakten 40) eine übersichtliche Darstellung der Bodenfunktionserfüllung bereitgestellt.
Das Niedersächsische Bodeninformationssystem NIBIS® ist zentrales Werkzeug zur Bereitstellung von Daten und Auswertungsmethoden für diese Funktionsbewertungen und beantwortet damit viele Fragestellungen zum Bodenschutz in der Planung. Die Daten sind auf dem NIBIS® KARTENSERVER einsehbar.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Robin Stadtmann
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3901
Fax: +49-(0)511-643-533901