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Feld „Barnstorf“: Nachnutzung von ehemaligen Erdgasbohrungen - LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Barnstorf“ umfasst den Flecken Barnstorf und die west-ich angrenzenden Gebiete.   Bildrechte: LBEG
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Barnstorf“ umfasst den Flecken Barnstorf und die westlich angrenzenden Gebiete.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Wintershall Dea Deutschland GmbH in Hamburg das Erlaubnisfeld „Barnstorf“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Barnstorf“ ist knapp 30 Quadratkilometer groß und umfasst den Flecken Barnstorf (Landkreis Diepholz) und die unmittelbar westlich angrenzenden, ehemaligen Erdgasbohrungen.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Wintershall Dea Deutschland GmbH im Januar dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Diepholz und Vechta um Stellungnahme gebeten sowie die Samtgemeinde Barnstorf und die Gemeinden Drebber, Eydelstedt und Goldenstedt informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Wir haben mittlerweile 27 Erlaubnisse für die Aufsuchung für Erdwärme erteilt. Aber es ist die erste für ein Unternehmen, das seine ehemaligen Erdgasbohrungen für die Gewinnung von Erdwärme nachnutzen will. Im Norddeutschen Becken sind tausende von Tiefbohrungen zur Förderung von Kohlenwasserstoffen niedergebracht worden. Wir unterstützen es ausdrücklich, dieses Potenzial für die Gewinnung von regenerativen Energien zu nutzen“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Das Landesamt ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein und zudem Niedersächsischer Geothermiedienst. Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen und andere Vorhabenträger hätten die Bedeutung der Tiefengeothermie für die Wärmewende längst erkannt, erklärt der LBEG-Chef. „Wir haben die Aufgabe, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten“, so Carsten Mühlenmeier.

Die Wintershall Dea Deutschland GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die CO2-neutrale Wärmegewinnung umsetzen zu können. Dazu will das Unternehmen Bohrungen, die sie ursprünglich für die Förderung von Erdgas eingesetzt hat, für die Gewinnung von Erdwärme umrüsten.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Im Bereich von Erdgasbohrungen liegen oftmals schon aussagekräftige Daten über den tiefen Untergrund vor. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie für das Küstenmeer und die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Mittlerweile hat das LBEG 27 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, davon 23 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein und eine im Hamburg.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – das nächste Mal bei der 15. Norddeutschen Geothermietagung am 11. und 12. Juni sowie beim Tag der Geothermie, der für 2025 geplant ist.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2024

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