Artikel-Informationen
erstellt am:
29.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.08.2020
Hintergrund:
Die Flutung des ehemaligen Salzbergwerks Niedersachsen-Riedel wurde bereits 2006 genehmigt. Diese Verwahrungsmethode ist die übliche Vorgehensweise zur Absicherung eines Salzbergwerkes und daher gemäß der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe für den Unternehmer verpflichtend vorgeschrieben. Sinnvollerweise werden hierfür bevorzugt salzhaltige Wässer benutzt. Bislang ist lediglich die Einleitung von Wässern direkt vom Standort Wathlingen genehmigt, außerdem in begrenztem Umfang die Nutzung von Wasser aus der Fuhse.Presskontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de
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29.07.2020
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07.08.2020