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erstellt am:
20.07.2023
Vor zwei Wochen hatte in der Ortschaft Groß Bülten in der Gemeinde Ilsede (Landkreis Peine) die Fahrbahndecke in der Straße Nordring nachgegeben. Weil an dieser Stelle vor mehr als hundert Jahren Schächte und Stollen existiert hatten, gab es den Verdacht, dass es sich um einen Tagebruch handeln könnte. Bei einem Tagesbruch brechen Hohlräume im Untergrund zusammen, die aufgrund früherer Bergbautätigkeiten entstanden sind. Die darüber liegenden Schichten geben nach und an der Oberfläche entsteht eine Senke oder ein Loch. In Groß Bülten ist ein Loch von rund fünf mal drei Metern mit einer Tiefe von circa 2,5 Metern entstanden.
Umfangreiche Recherchen haben jetzt ergeben, dass an dieser Stelle von circa 1898 bis 1918 der Tagebau Bülten betrieben wurde. Bei einem Tagebau werden die Rohstoffe in der Regel direkt von der Oberfläche aus gewonnen und nicht in einem unterirdischen System aus Stollen und Schächten. Gleichwohl war der Tagebau Bülten zusätzlich über ein Netz von Stollen erschlossen, die mit Schächten am Rand des Tagebaues verbunden waren. Die Förderung des Erzes erfolgte dann über diese Stollen und Schächte. Mit zunehmender Förderdauer wuchs der Tagebau. Die Stollen und Schächte wurden dabei komplett abgetragen. Schließlich wurde der ausgeerzte Tagebau mit Abraum verfüllt. Daher ist nach dem jetzigen Kenntnisstand nicht mehr damit zu rechnen, dass noch Resthohlräume der ehemals vorhandenen Grubenbaue vorhanden sind.
Die eigentliche Ursache der Leitungsschäden kann nicht exakt ermittelt werden. Möglich sind Ausspülungen durch kleine Lecks in Abwasser- und Regenkanälen, die durch ergiebige Regenfälle verstärkt wurden. Da es sich an dieser Stelle um eine Auffüllung und nicht um gewachsenen Boden handelt, können die Ausspülungsvorgänge dadurch begünstigt worden sein.
Ein im Altbergbau erfahrenes Ingenieurbüro wird die Schadenstelle noch einmal begutachten und mittels Rammsondierungen die anstehenden Bodenschichten untersuchen. Idealerweise sollten die Untersuchungen die Ergebnisse der Recherche bestätigen.
Weitere Infos:
Das LBEG ist in Niedersachsen zuständige Behörde für Gefahrenabwehr im Altbergbau. Gibt es Rechtsnachfolger der Bergbauunternehmen, deren frühere Tätigkeiten für eventuelle Schadensfälle sorgen, berät und beaufsichtigt das LBEG diese Rechtsnachfolger, die für die Sanierungsarbeiten verantwortlich sind. Wenn keine Rechtsnachfolger mehr existieren, übernimmt das Land Niedersachsen die Sanierungsarbeiten, die vom LBEG koordiniert werden. Diese Zuständigkeit bezieht sich allerdings nur auf verlassene untertägige Grubenbaue und Bohrungen, nicht auf Tagebaue.
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
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