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Landkreise Rotenburg/Wümme und Stade: LBEG genehmigt Aufsuchung von Kali- und Steinsalz

Die vier zusammenhängenden Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kali- und Steinsalz, die das LBEG der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH zuteilt, liegen in einem rund 256 Quadratkilometer großen Streifen, der Bremervörde im Osten berührt.   Bildrechte: LBEG
Die vier zusammenhängenden Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kali- und Steinsalz, die das LBEG der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH zuteilt, liegen in einem rund 256 Quadratkilometer großen Streifen, der Bremervörde im Osten berührt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH insgesamt vier Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kali- und Steinsalz rund um Bremervörde zu. Die aneinander liegenden Felder erstrecken sich auf circa neun Kilometer Breite von Hechthausen im Norden bis fast nach Rhade im Süden.

Die Erlaubnisfelder „Oldendorf I“, „Vorhorn“, „Hesedorf“ und „Bevern Süd“ sind zunächst vom 1. Oktober dieses Jahres bis 30. September 2029 auf fünf Jahre befristet. Zusammengenommen sind sie knapp 256 Quadratkilometer groß, liegen in den Landkreisen Stade und Rotenburg/Wümme und berühren den östlichen Teil der Stadt Bremervörde.

Die Anträge auf Erlaubnisse zur Aufsuchung von „Kali- und Steinsalz“ hatte die Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH im Dezember 2023 gestellt. Nachdem das LBEG die Anträge geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Rotenburg/Wümme und Stade um Stellungnahme gebeten sowie die Stadt Bremervörde und die betroffenen Gemeinden informiert hatte, erteilt es nun die vier Erlaubnisse. Diese geben dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2024

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