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Lilac Solutions Deutschland GmbH bekommt Feld „Schöppenstedt-Lithium“: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium

Das Erlaubnisfeld „Schöppenstedt-Lithium“ erstreckt von Braunschweig und Salzgitter bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt zwischen Schöningen und Hornburg und spart dabei lediglich die Asse aus.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Schöppenstedt-Lithium“ erstreckt von Braunschweig und Salzgitter bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt zwischen Schöningen und Hornburg und spart dabei lediglich die Asse aus.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Lilac Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in München zum 1. Mai das Erlaubnisfeld „Schöppenstedt-Lithium“ zur Aufsuchung von Lithium zu. Das Feld ist gut 773 Quadratkilometer groß und erstreckt sich im Süden vom Werksgelände der Salzgitter AG bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Hornburg sowie im Norden vom nordöstlichen Rand Braunschweigs bis an die Landesgrenze bei Schöningen. Ausgenommen bleibt lediglich die Asse mit angrenzenden Bereichen. Die Erlaubnis ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 30. April 2030.

Lithium dient im Wesentlichen zur Herstellung von leistungsfähigen Akkus zur Speicherung von zunehmend regenerativ hergestellter Energien. Perspektivisch soll es in Norddeutschland im sogenannten Bohrlochbergbau gewonnen werden. Ähnlich wie bei der Tiefengeothermie werden aus mehreren tausend Meter Tiefe Flüssigkeiten gefördert. Diese enthalten Lithiumanteile, die abgeschieden werden. Der Rest der geförderten Flüssigkeiten kann wieder in die ursprünglichen Untergrundschichten zurückverbracht werden.

Den Antrag der Lilac Solutions Deutschland GmbH auf Aufsuchung von Lithium hat das LBEG geprüft und die von der Fläche betroffenen kreisfreien Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Gifhorn, Helmstedt und Wolfenbüttel um Stellungnahme gebeten. Ferner hat es die Städte Helmstedt, Königslutter am Elm, Schöningen, Schöppen­stedt und Wolfenbüttel, die Samtgemeinden Elm-Asse, Heeseberg, Nord-Elm, Oderwald, Papenteich und Sickte sowie die Gemeinden Cremlingen und Lehre informiert. Nun hat das Landesamt die Erlaubnis erteilt.

Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Lilac Solutions Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium. Noch Ende 2023 gab es nur zwei Erlaubnisfelder, mittlerweile erreicht die Anzahl zwei Dutzend. Alle Erlaubnisfelder liegen in Niedersachsen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2025

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