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Rückbau von Erdöl- und Erdgasförderplätzen - LBEG veröffentlicht Handlungsempfehlung für Unternehmen

Wie können ehemalige Erdöl- und Erdgasförderplätze zurückgebaut und rekultiviert werden? Welche Umweltschutzaspekte müssen aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigt werden und welche Anforderungen an Schadstoffgehalte und Konzentrationen für Boden und Gewässer sind einzuhalten?

Einen Überblick über Anforderungen für einen umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heute mit den „Geofakten 32“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Orientierungshilfe, die an die Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie gerichtet ist und eine landesweit einheitliche Vorgehensweise fördern soll.

Es wird aufgezeigt, welche Schadstoffe beim Rückbau der unterschiedlichen Betriebsstandorte der Erdöl- und Erdgasindustrie zu berücksichtigen und welche Boden- und Grundwasseruntersuchungen notwendig sind, um eine gefahrlose Folgenutzung zu ermöglichen. So sind entsprechend der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beispielsweise die Anforderungen an zulässige Schadstoffgehalte des Bodens für ein geplantes Gewerbegrundstück geringer als für ein Wohngebiet. Auch die besonderen Anforderungen z.B. bei der Probenahme für eine landwirtschaftliche Folgenutzung werden in den „Geofakten 32“ berücksichtigt.

Ziel einer Wiedernutzbarmachung ist es immer, einen Standort so herzurichten, dass keine schädlichen Boden- und oder Gewässerveränderungen mehr vorliegen und eine zukünftige Nachnutzung gefahrlos möglich ist.

Mit den „Geofakten 32“ erhalten die Unternehmen einen Leitfaden und Planungssicherheit für künftige Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahmen. Alle Informationen und Anforderungen sind strukturiert dargestellt.

Zu den Geofakten

Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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