Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Verfüllung des Erkundungsbergwerks kann beginnen: LBEG lässt Hauptbetriebsplan für Gorleben zu

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute den neuen Hauptbetriebsplan für das Erkundungsbergwerk Gorleben (Landkreis Lüchow-Dannenberg) zugelassen. „Damit ist der Weg frei für die geplante Verfüllung der Grubenbaue“, erklärt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier.

Die Betreiberin des Bergwerks, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) mit Sitz in Peine, hatte am 10. Oktober dieses Jahres die endgültige Fassung des Hauptbetriebsplans dem LBEG zur Genehmigung vorgelegt. Dieser wurde mit großer Sorgfalt, aber auch ohne zeitliche Verzögerungen geprüft. „Wir haben damit unseren Beitrag für einen zügigen Prozess geleistet“, so Carsten Mühlenmeier.

Die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans war nötig geworden, da der aktuelle zum Jahresende ausläuft. Das Erkundungsbergwerk war im September 2020 aus der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ausgeschieden, woraufhin die BGE im September 2021 vom Bundesumweltministerium den Auftrag zur Schließung und Verfüllung der Schachtanlage Gorleben erhielt. Dafür hat die BGE einen Sonderbetriebsplan beim LBEG eingereicht und genehmigt bekommen. Allerdings muss ein solches Vorhaben auch Gegenstand eines Hauptbetriebsplanes sein, was beim bislang gültigen nicht der Fall war.

Mit Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans ist jetzt die Verfüllung des Erkundungsbergwerks möglich. Dafür ist unter anderem geplant, große Teile der Rückstandshalde, die bei der Anlage des Bergwerks in den 1980er Jahren entstanden ist, wieder in die Grubenräume einzubringen.

Der neue Hauptbetriebsplan sieht unter anderem vor, dass die BGE bis zum 31. März kommenden Jahres dem LBEG einen Abschlussbetriebsplan vorlegt, damit dieser geprüft, genehmigt und rechtzeitig zum Ablauf des nun zugelassenen Hauptbetriebsplans in Kraft treten kann.

Weitere Infos:

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln