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Stadtwerke Soltau geben Erlaubnis „Soltau“ zurück

Die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG haben die bergrechtliche Erlaubnis „Soltau“ an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Die Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Erdwärme war dem Unternehmen im Jahr 2022 durch das LBEG erteilt worden. Das zugehörige Erlaubnisfeld umfasste eine Fläche von rund 109 Quadratkilometern im Landkreis Heidekreis. Zuletzt war die Bergbauberechtigung bis zum 30. November 2027 verlängert worden.

Da die Stadtwerke kein weiteres Interesse an der Fortführung der Tiefengeothermie-Aufsuchungsarbeiten haben, beantragte das Unternehmen die Aufhebung der bergrechtlichen Erlaubnis.

Der Antrag auf Aufhebung wurde im Juni 2025 gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) gestellt. Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 06. August 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 387) wurde die Aufhebung rechtswirksam.

LBEG   Bildrechte: LBEG

Das ehemalige Erlaubnisfeld der Stadtwerke Soltau im Heidekreis. Quelle: LBEG

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2025

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