Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Alpha Future Partners GmbH, Erlaubnisfeld „Kaiserpfalz“, westlicher Harz, LBEG, Erteilung, Erlaubnis, Aufsuchung, Erze

Die Karte zeigt das Erlaubnisfeld „Kaiserpfalz“ im westlichen Harz.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Kaiserpfalz“ erstreckt sich über weite Teile des westlichen Harzes von Bad Harzburg bis fast nach Seesen und von Altenau bis Wildemann.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Alpha Future Partners GmbH mit Sitz in München das Erlaubnisfeld „Kaiserpfalz“ zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erzen zu gewerblichen Zwecken ist bis 31. Oktober 2028 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Kaiserpfalz“ ist gut 237,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich im Landkreis Goslar über weite Teile des westlichen Harzes von Bad Harzburg im Nordosten bis Wildemann im Südwesten und von Altenau im Südosten bis zur Innerstetalsperre im Nordwesten.

Die Alpha Future Partners GmbH hatte den Antrag zur Aufsuchung von Erzen beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Dieser bezieht sich im Einzelnen auf die Bodenschätze Aluminium, Antimon, Arsen, Beryllium, Blei, Bor, Chrom, Eisen, Flussspat, Gallium, Germanium, Gold, Graphit, Hafnium, Indium, Iridium, Kobalt, Kupfer, Lanthan und die Lanthaniden, Mangan, Molybdän, Nickel, Niob, Osmium, Palladium, Phosphor, Platin, Rhenium, Rhodium, Rubidium, Ruthenium, Scandium, Schwefel, Schwerspat, Selen, Silber, Tantal, Tellur, Thallium, Titan, Vanadium, Wismut, Wolfram, Yttrium, Zink und Zinn.

Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Gos­lar sowie den Städten Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld, Goslar und Langelsheim Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Alpha Future Partners GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Diese Bergbauberechtigung ist die erste, die von der Antragsstellung bis zur Zuteilung komplett über unser vollständig digitales und medienbruchfreies Antrags- und Genehmigungsverfahren BergPass® gelaufen ist“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Das untermauert unser Versprechen, bis 2027 eine komplett digitale Behörde zu sein“, so der Landesamts-Chef.

Durch das derzeit sehr hohe Interesse an heimischen Rohstoffen – insbesondere Erdwärme – hat das LBEG viele Erlaubnisanträge zu bearbeiten. Jedoch wurde die Aufsuchung von Erzen, abgesehen von Lithium, in den vergangenen 17 Jahren nur fünf Mal beantragt.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet bestimmte Rohstoffe aufsuchen zu dürfen. Technische Maßnahmen sind damit noch nicht verbunden oder genehmigt.
  • Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das System BergPass® ist ein im LBEG entwickeltes Produkt, mit dem bergbauliche Anträge von Unternehmen vollständig digital bearbeitet werden können. Nach dem Efa-Prinzip (Einer für alle) wird dieses System für fast alle deutschen Bergbehörden weiterentwickelt.
  • Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln