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Aufsuchung von Erdwärme in der Region Hannover: LBEG verlängert Erlaubnis im neu zugeschnittenen Feld Kleefeld I

Das neu zugeschnittene Erlaubnisfeld Kleefeld I (rote Umrandung) umfasst nicht mehr die Hannoverschen Stadtteile zwischen Linden und Anderten.   Bildrechte: Eavor GmbH
Das neu zugeschnittene Erlaubnisfeld Kleefeld I (rote Umrandung) umfasst nicht mehr die Hannoverschen Stadtteile zwischen Linden und Anderten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die der Firma Eavor GmbH zugeteilte Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Erdwärme im Raum Hannover vorerst um ein halbes Jahr verlängert. Das Erlaubnisfeld heißt jetzt „Kleefeld I“ und ist mit gut 48 Quadratkilometern nicht ganz halb so groß wie das ursprüngliche, 99 Quadratkilometer große Erlaubnisfeld Kleefeld.

Das Feld Kleefeld I, das aufgrund der von der Firma bisher gewonnenen Erkenntnisse neu umrissen ist, zieht sich L-förmig über Teile des Stadtgebietes von Hannover ungefähr von Langenhagen bis Mitte und weiter in einem schmalen Streifen in Richtung Misburg. Die Erlaubnis läuft vorerst bis zum 31. Januar 2023.

Mit der Erlaubnis hat die Firma Eavor mit Sitz in Düsseldorf das alleinige Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdwärme aufsuchen zu dürfen. Damit sind keine technischen Maßnahmen verbunden, die in gesonderten Betriebsplänen beantragt werden müssen. Über die Erlaubnisverlängerung hat das LBEG die Region und die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Langenhagen und Lehrte informiert.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an. Die nächste wird derzeit für den 7. und 8. Oktober am LBEG-Hauptsitz in Hannover geplant.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2022

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