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Aufsuchung von Salzen bei Jever: LBEG teilt Erlaubnisfeld Gisela I zu

Das Bild zeigt eine Karte mit dem Erlaubnisfeld Gisela I nordwestlich von Jever.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Gisela I erstreckt sich nordwestlich von Jever bis fast nach Eggelingen im Landkreis Wittmund.

Zur Aufsuchung von Salzen teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Uniper Energy Storage GmbH zum 1. Dezember das Erlaubnisfeld Gisela I zu. Das Feld ist gut 8,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich vom Nordwesten der friesländischen Kreisstadt Jever bis fast nach Eggelingen im Landkreis Wittmund. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von „Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen“ ist befristet auf vier Jahre bis zum 30. November 2029.

Den von der Uniper Energy Storage GmbH mit Sitz in Düsseldorf eingereichten Antrag auf Aufsuchung von Salzen hat das LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreisen Friesland und Wittmund, den Städten Jever und Wittmund, der Gemeinde Wangerland sowie dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Uniper Energy Storage GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Uniper Energy Storage GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten zur Aussolung von Kavernen für die Speicherung von Wasserstoff.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Steinsalze) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Salzen kann es sein, in einem Salzstock Kavernen auszusolen. Dafür muss letztlich die Berechtigung vorliegen, Salz gewinnen zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2025

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