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Einpressbohrung Emlichheim 132: Immissionspumpversuch zugelassen

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat gestern Nachmittag die von der Wintershall Dea GmbH beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für den Immissionspumpversuch zum Lagerstättenwasseraustritt an der Bohrung Emlichheim 132 unter Beteiligung des Landkreises Grafschaft Bentheim und des gewässerkundlichen Landesdienstes erteilt. Dadurch kann das Unternehmen jetzt mit dem Immissionspumpversuch starten.

Bei dem Pumpversuch handelt es sich um den ersten Schritt bei der Sanierung des Lagerstättenwasseraustritts. Durch die neben der Einpressbohrung Emlichheim 132 niedergebrachte Rammkernbohrung soll mit Lagerstättenwasser verunreinigtes Grundwasser zurückgefördert werden. Der Immissionspumpversuch wird voraussichtlich etwa drei Monate dauern. Ziel dabei ist es unter anderem, weiterführende Erkenntnisse über die Durchlässigkeit des Gesteins und die Verteilung des Lagerstättenwassers zu erhalten.

Sobald die durch den Pumpversuch erforderlichen Daten vorliegen, wird das Unternehmen mit dem Herauspumpen des mit Lagerstättenwasser verunreinigten Grundwassers beginnen. Es soll anschließend über eine Einpressbohrung zurück in die eigentliche Lagerstätte in etwa 1000 Meter Tiefe gepumpt werden. Das gesamte Vorhaben wird voraussichtlich einige Jahre dauern.

Hintergrund:

An den Bohrungen Emlichheim 132 und Emlichheim 51 in der Grafschaft Bentheim ist es zu Korrosionen gekommen. Dabei sind aus der Bohrung Emlichheim 132 zwischen 2014 und 2018 bis zu 220.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser ausgetreten. Das hat eine vorläufige Gefährdungsabschätzung des Betreibers der Bohrung ergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Wasser in einer Tiefe von 134 bis 230 Metern ausgetreten. Wasserproben aus Oberflächengewässern und dem oberflächennahen Grundwasser zeigen keine Gefahr für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ zum Lagerstättenwasseraustritt

Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086, E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2019

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