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Energietransportleitung (ETL) 179.200 „Bützfleth – Deinste“ - LBEG lässt vorzeitigen Baubeginn zu

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt für die Energietransportleitung (ETL) 179.200 „Bützfleth – Deinste“ den vorzeitigen Beginn einiger Teilbaumaßnahmen zugelassen. Die von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie) geplante ETL 179 soll das landbasierte LNG-Terminal, das am Elbufer in Bützfleth gebaut werden soll, an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste anbinden. Der rund 18 Kilometer lange Abschnitt ETL 179.200 ist der zweite Teil der gesamten Leitung. Er schließt an der Station Bützfleth S2 an die bereits bestehende ETL 179.100 an und soll westlich um Stade herum bis zur Station Deinste S4 führen.
LBEG   Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Die Energietransportleitung (ETL) 179.200 „Bützfleth – Deinste“ soll einmal westlich um Stade herumführen.

Die Leitung soll mit einem Innendurchmesser von DN 900 (900 Millimeter) und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar realisiert werden. Verlegt werden soll die mindestens einen Meter tief verlaufende Leitung in überwiegend offener Grabenbauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise zum Beispiel mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD) ausgeführt, um die Beanspruchung der Oberfläche zu minimieren.

Aufgrund der zeitlichen Vorgaben im durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehenen Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 hatte das Unternehmen für einige Teilbaumaßnahmen den vorzeitigen Beginn beantragt. Durch die jetzt anstehenden Bauarbeiten und den Anlieferverkehr sind mehrere Kommunen im Landkreis Stade betroffen. Im Einzelnen sind das die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade.

Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG anschließend festgestellt, dass es gegen die Planfeststellung für das Gesamtvorhaben aller Voraussicht nach keine unüberwindbaren Hinderungsgründe gebe. Voraussetzung war, dass keine öffentlichen oder privaten Belange entgegenstehen, denen nicht durch Auflagen und Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden könne.

Die jetzt erteilte Zulassung ist mit zahlreichen Auflagen verbunden und umfasst zunächst nur Teilbaumaßnahmen des Gesamtvorhabens. Diese sind im Wesentlichen die Nutzung vorhandener und die Schaffung neuer Zuwegungen zum neben der Leitung verlaufenden Arbeitsstreifen und zu den Rohrlagerplätzen, die Freimachung des Baufeldes von Gehölzen, der Abtrag von Oberboden, die Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen und Rohrlagerplätzen, die Errichtung von Baustraßen, Maßnahmen zur Erkundung und Sicherung der Funktionsfähigkeit von Drainagen, Spundungsarbeiten und damit verbundene Gewässernutzungen sowie Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, um unzulässige Beeinträchtigungen der Umwelt auszuschließen.


Hintergrund:

Die Energietransportleitung (ETL) 179.200 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands erforderlich und damit im öffentlichen Interesse. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungs-plan (NEP) Gas 2022-2032 der Bundesnetzagentur zur notwendigen Anbindung der LNG-Anlagen in Stade an das Bestandssystem der Gasunie mit der ID 640-02 enthalten. In der NEP-Gas-Datenbank (https://www.nep-gas-datenbank.de/ausbaumassnahmen) ist die Inbetriebnahme der ETL 179.200 bis Dezember 2026 vorgesehen.


Weitere Infos:

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Verdichterstationen.

· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2025

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