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erstellt am:
14.12.2020
Die Firma Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover plant, die Erdölproduktion aus den Feldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck im Landkreis Gifhorn fortzusetzen und zu steigern. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens beantragten Umweltverträglichkeitsvorprüfungen wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgestellt.
Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzvereinigungen haben in einem jetzt begonnenen, schriftlichen Scoping-Verfahren nun bis zum 15. Januar 2021 Zeit, um eine schriftliche oder elektronische Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP abzugeben. Im Nachgang zu diesem Scoping-Verfahren wird das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Vorhabenträgerin Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG den vorläufigen Untersuchungsrahmen sowie den vorläufigen Umfang der beizubringenden Antragsunterlagen mitteilen.
Weitere Infos:
Als Teil des UVP-Verfahrens wäre der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden gem. § 15 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Gelegenheit zu einer Besprechung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen zu geben, zu der unter anderem Sachverständige, Träger öffentlicher Belange oder sonstige Dritte hinzugezogen werden können (sogenannte Antragskonferenz oder Scoping-Termin).
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) bei der Planung und Durchführung des Verfahrens berücksichtigt. Gemäß § 5 Abs. 6 i.V.m. § 1 Nr. 1 und 6 PlanSiG kann die zuständige Behörde in diesem Verfahren anstelle einer derartigen Präsenzbesprechung zur Festlegung eines Untersuchungsrahmens die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme geben.
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