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Geplante Wasserstoffleitung ETL 186 von Peine nach Salzgitter: Unternehmen darf mit Vorarbeiten beginnen

Der geplante Verlauf der Wasserstoffleitung ETL 186 von Peine nach Salzgitter. Bildrechte: Gasunie
Der geplante Verlauf der Wasserstoffleitung ETL 186 von Peine nach Salzgitter.

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie) kann mit den Vorarbeiten für die Energietransportleitung (ETL) 186 von Peine nach Salzgitter beginnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das das dafür nötige Planfeststellungsverfahren führt, hat dafür jetzt eine Duldungsanordnung als Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Flächen laut § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dem Unternehmen gestatten, die nötigen Vorarbeiten durchzuführen. Diese können unter anderem Baugrunduntersuchungen, Untersuchungen von Grund- und Oberflächengewässern, bodenkundliche Kartierungen oder geophysikalische Messungen sein.

Die Gasunie ist ein Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne des EnWG. Für den Transport von Wasserstoff plant das Unternehmen den Bau und den Betrieb der ETL 186, die von Peine über das Gebiet der Gemeinden Vechelde und Lengede nach Salzgitter führen soll. Die Leitung wurde bei der Bundesnetzagentur als Teil des Wasserstoff-Kernnetzes beantragt, da im Raum Salzgitter eine hohe Nachfrage nach Wasserstoff absehbar wird. Die Bundesnetzagentur hat dafür ihre Genehmigung am 22. Oktober 2024 (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html) erteilt.

Ein Raumordnungsverfahren ist für die ETL 186 nicht nötig. Das hat der dafür zuständige Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Ergebnis seiner Prüfung vom 8. Juni 2023 festgestellt (https://www.regionalverband-braunschweig.de/ferngas-etl184/), als die Leitung noch unter der Bezeichnung ETL 184 geplant wurde. Für die jetzige ETL 186 konzentrieren sich die Planungen auf die Korridor-Variante 2a.

Für das nun zu führende Planfeststellungsverfahren, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, muss die Gasunie umfangreiche umweltfachliche Untersuchungen sowie Vorarbeiten für die technische Planung vornehmen. Das erfordert, die betroffenen Flächen und Grundstücke zu betreten, was die Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Flächen durch die vom LBEG erlassene Duldungsanordnung gestatten müssen.

Nähere Informationen über die durchzuführenden Arbeiten, insbesondere aber die Listen der betroffenen Flurstücke können in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden sowie im Internet unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/. Kontakt zur Gasunie kann über das mit der Planung der ETL 186 beauftragte Ingenieurbüro ILF Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen aufgenommen werden per E-Mail an wegerecht-186@Gasunie.de.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Verdichterstationen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2025

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