Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Kohlenwasserstoffgewinnung im Landkreis Oldenburg: LBEG veröffentlicht Einwirkungsbereich für das Erdgasfeld Hengstlage

Der Einwirkungsbereich Hengstlage erstreckt sich westlich von Huntlosen unter Teilen des Hegeler Walds und der Bundesautobahn 29.   Bildrechte: LBEG
Der Einwirkungsbereich Hengstlage erstreckt sich westlich von Huntlosen unter Teilen des Hegeler Walds und der Bundesautobahn 29.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt den Einwirkungsbereich Hengstlage bekannt. Dieser ovale Bereich mit einem maximalen Durchmesser von etwas mehr als fünf Kilometern befindet sich südlich von Oldenburg in Teilbereichen des Hegeler Walds und der Bundesautobahn 29 westlich der Ortschaft Huntlosen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die ExxonMobil Production Deutschland GmbH als Betreiberin des Gasgewinnungsbetriebs Hengstlage im Bereich Wardenburg/Großenkneten (Landkreis Oldenburg) den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.

Bei diesem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem mutmaßlich infolge von Erdgasförderung Senkungen von maximal 21,8 Zentimetern im Zeitraum 1988 bis 2020 eingetreten sind. Der Einwirkungsbereich war festzulegen, da die Senkungen die Schwelle von zehn Zentimetern überschritten haben.

Hintergrund:

Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Weitere Infos:

Allgemeine Informationen zum Thema Einwirkungsbereiche: https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Der genaue Einwirkungsbereich ist im NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=2FNL7qOh einsehbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln