Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Landkreis Diepholz: Bewilligung zur Förderung von Kohlenwasserstoffen zurückgegeben

20.02.2019


Die BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG hat ihre Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bewilligungsfeld „Harpstedt/Scholen-Neubruchhausen“ im Landkreis Diepholz vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben.

Das Unternehmen hatte die Förderung von Erdgas in dem rund 28 Quadratkilometer großen Gebiet bereits 2001 beendet und daher die vorzeitige Aufhebung beantragt.

Die ursprüngliche Bewilligung wurde am 26.Juli 1994 erteilt. Bis 2001 wurden innerhalb dieses Bewilligungsfeldes aus dem Erdgasfeld Neubruchhausen rund 384 Millionen Kubikmeter Erdgas gefördert.

Das Unternehmen hatte die Aufhebung des Bewilligungsfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) Ende 2018 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die ursprünglich noch bis zum 25.Juli 2024 gültige Bergbauberechtigung (Bewilligung) jetzt erloschen.

Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff - hier Kohlenwasserstoffe - fördern zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Abbau müssen entsprechend Bundesberggesetz weitere Anträge - sogenannte Betriebspläne - eingereicht werden.

Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen)



Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln