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Landkreis Uelzen: Stadt Bad Bevensen gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zurück

Die Stadt Bad Bevensen hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Ilmenau“ vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zurückgegeben. Die Erlaubnis wurde ursprünglich am 27. September 2012 für die Dauer von zwei Jahren erteilt und ist zwischenzeitlich mehrmals, zuletzt bis zum 30. September 2020, verlängert worden. Sie hatte eine Größe von rund 60 Quadratkilometern und umfasste Flächen im Landkreis Uelzen.

Die Stadt sieht aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit keine Umsetzungsmöglichkeit für ein Erdwärmeprojekt. Daher hatte sie die Aufhebung des Erlaubnisfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) Anfang März 2020 beim LBEG beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die Aufhebung jetzt wirksam.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff - hier Erdwärme - aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit konkrete Aufsuchungshandlungen, wie beispielsweise Erkundungsbohrungen, müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge - sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen)

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2020

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